Keine Handys, Strafraum für Randalierer, aber auch neue Rechte

Neues Schülerstatut im August veröffentlicht / Mehr Rechte für Lehrkräfte und Schüler

Schulen könnten das Tragen von Schuluniformen verlangen – doch um niemanden zu benachteiligen, sollen sie vom Staat finanziert werden.

Das Recht auf individuelle Lehrpläne soll begabten oder förderbedürftigen Kindern helfen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Im alten Statut gab es kein solches Recht.

Keine Handys mehr im Unterricht – außer, sie werden zu pädagogischen Zwecken benötigt oder für Kinder mit Lernschwächen

Ab dem Schuljahr 2024-2025 werden Mobiltelefone während des Unterrichts verboten sein, „außer zu pädagogischen Zwecken und mit Zustimmung des Lehrers“, so das neue Schülerstatut, ein im Amtsblatt veröffentlichtes Dokument. Es handelt sich um die Verordnung des Bildungsministers Nr. 5707 vom 1. August 2024. Es gibt auch weitere Einschränkungen, die für Schüler ab dem 9. September gelten, aber auch Freiheiten und Rechte.

„Wir haben das Gute aus der Pandemie bewahrt, indem wir die digitalen Werkzeuge nutzen. In Ausnahmefällen kann der Unterricht online oder als Mischform stattfinden“, so Ligia Deca, die Bildungsministerin in einem Facebook-Post. Zu den Reformen, die durch neue Schulregelungen angestoßen wurden, zähle die Entbürokratisierung einer Reihe von Dokumenten, die in den Schulen erstellt werden, die nun in digitaler Form gespeichert werden. Die Ministerin fügte hinzu , dass man die Teilnahme der Schulen an europäischen Projekten fördern wolle und deshalb den Schulen ermögliche, wenn es mehr als drei solcher Projekte gibt, einen Koordinator für europäische Projekte zu ernennen.

Handyfreier Unterricht

Das Schülerstatut sieht vor, dass die Mobiltelefone der Schüler während der gesamten Dauer des Unterrichts in einem sicheren, speziell ausgewiesenen Bereich in jedem Klassenzimmer aufbewahrt werden, zu dem der Schulleiter oder die Schulleiterin und in deren Abwesenheit die diensthabende Lehrkraft der Schule Zugang hat. „Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann zur Folge haben, dass die Ausrüstungen von den Lehrkräften bzw. Assistenzlehrkräften der Schuleinheit konfisziert werden, um sie am Ende des Unterrichts am betreffenden Tag den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund der Minderjährigen bzw. den Schülern gemäß den internen Vorschriften der Schuleinheit zurückzugeben. Die Bestimmungen gelten nicht für Geräte, die von Schülern mit bescheinigten Lernschwächen benutzt werden dürfen“, heißt es im Dokument.

Klassenzimmerverweis für Störer

Ab dem neuen Schuljahr können Schüler, die den Unterricht stören, in ein Klassenzimmer unter der Aufsicht eines Lehrers oder eines Lehrassistenten versetzt werden. In dem Dokument heißt es, dass die Entscheidung, den Schüler des Klassenraums zu verweisen, im Ermessen der Lehrkraft liegt. Die Lehrkraft kann entscheiden, dass der Schüler die Aktivität in einem speziellen Raum für Schüler, die den Unterricht stören, durchführen soll. Der Wortlaut dazu ist im Art. 14, Abs. 2, zu finden: „Im Falle von Schülern, die während der Unterrichtszeit ein Verhalten an den Tag legen, das die Lehr-, Lern- und Bewertungstätigkeit beeinträchtigt, kann die Lehrkraft beschließen, dass sie während der Unterrichtszeit unter der obligatorischen Aufsicht einer Lehrkraft oder eines Lehrassistenten in einem videoüberwachten Bereich der Schuleinheit, der für Aktivitäten wie zusätzliche Lektüre, das Ausfüllen von Arbeitsblättern usw. eingerichtet wurde, tätig werden. In diesem Fall werden die Eltern bzw. der gesetzliche Vormund des Schülers schriftlich oder elektronisch informiert. In Ausnahmefällen werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Arbeit mit Fachpersonal herangezogen.“ Für diese Stunde wird der Schüler im Katalog nicht als abwesend eingetragen. Die Bestimmung über den Nachsitzraum steht im Kapitel III – Pflichten der Schüler und nicht in dem Kapitel über Sanktionen.

Sanktionen im neuen Schuljahr

Die Verhaltensnoten sollen für je 20 unentschuldigte Fehlzeiten pro Jahr um einen Punkt sinken, anstatt für 40, wie vom Bildungsministerium im Statuten-Entwurf ursprünglich vorgeschlagen. Ebenfalls ab Herbst können Schüler für einen begrenzten Zeitraum mit einer Suspendierung bestraft werden. Gemäß Unterrichtsgesetz Nr. 198/2023 kann ein Schüler für maximal fünf Arbeitstage suspendiert werden. Ein Schüler kann innerhalb eines Schuljahres nicht länger als 15 Arbeitstage suspendiert werden.

Ab dem neuen Schuljahr können Schüler mit dem befristeten oder einjährigen Entzug von Stipendien bestraft werden. Um bestraft zu werden, müssen die Verstöße auf dem Schulgelände, bei außerschulischen Aktivitäten oder online begangen worden sein.

Recht auf Beratung und individuellen Lehrplan

Zu den neuen Rechten der Schüler zählt, dass alle Schüler, die die 8. Klasse oder die obligatorische Sekundarstufe abgeschlossen haben, das Recht haben, eine beratende Empfehlung für die Einschreibung in eine weiterführende Schule zu erhalten. Die Empfehlung für Schüler wird vom Beratungslehrer und vom Schulleiter ausgestellt und hat den Charakter einer kostenlosen Schulberatung für jeden Schüler, heißt es im Schülerstatut. Außerdem kann auch für Abiturienten eine Empfehlung in Form einer Berufsberatung für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt ausgestellt werden. Auch das Recht der Schüler auf individuelle Lernpläne, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen, ist im neuen Schülerstatut enthalten. Die neue Rahmenverordnung über die Organisation und Funktionsweise von Bildungseinrichtungen (ROFUIP) legt auch fest, dass die Schüler während eines Schuljahres mindestens einen individuellen Lernplan erhalten: Art. 106 – „(10) Den Schülern wird während eines Schuljahres mindestens ein individueller Lernplan zur Verfügung gestellt, der im Anschluss an Beurteilungen und nach Auswertung der Ergebnisse durch die Lehrkraft erstellt wird und der dazu dient, das Wissen zu festigen, Nachhilfeunterricht zu erteilen und die zu höheren Leistungen fähigen Schüler zu fördern.“ Im alten Statut gibt es kein Recht der Schüler auf individuelle Lernpläne. Die Bestimmung, dass Lehrer individualisierte Lernpläne erstellen können, fand man bisher im Gesetz über die voruniversitäre Bildung Nr. 198/2023.

Kleidung und Schuluniform

Gestrichen wurde die Bestimmung, dass die Kleidung kein Grund für die Verweigerung des Zugangs zum Schulgelände sein darf. Das im Amtsblatt veröffentlichte Dokument legt unter anderem fest, dass die Schüler verpflichtet sind, die Schule und alle von der Schule organisierten Aktivitäten in angemessener Kleidung zu besuchen und einen Ausweis zu tragen, der den geltenden Rechtsvorschriften sowie den Vorschriften und Beschlüssen der voruniversitären Bildungseinrichtung entspricht. Kurzum darf nun der Zugang in die Schule aufgrund der Kleidung oder des fehlenden Ausweises verweigert werden.

Edupedu.ro schreibt, dass die Schulen laut einem dem Senat vorgelegten Entwurf das Tragen von Schuluniformen vorschreiben könnten. Der Entwurf zielt darauf ab, das Gesetz über die voruniversitäre Bildung Nr. 198/2023, bekannt als das Deca-Johannis-Gesetz, zu ergänzen und zu ändern. Dem Dokument zufolge soll die Uniform den Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zahlen soll der Staat aus dem Haushalt des Bildungsministeriums oder anderer Institutionen, die Einheiten des nationalen Schulnetzes koordinieren, oder aus den Haushalten der Kommunalverwaltungen, sowie aus nicht erstattungsfähigen externen Mitteln. In der Begründung dieser Gesetzesinitiative heißt es: „Studien der Europäischen Kommission zufolge ist der Schulabbruch auf persönliche oder familiäre Probleme, Lernschwierigkeiten oder in den meisten Fällen auf eine schlechte sozioökonomische Lage zurückzuführen, die leider dazu führen kann, dass die Eltern nicht in der Lage sind, den Kauf von Schulmaterial oder Kleidung zu unterstützen, die für die Teilnahme am physischen Unterricht erforderlich sind, oder die EDV-Mittel, die den Zugang zu Online-Kursen gewährleisten“.

Feedback für Lehrer

Schüler sollen schriftlich und anonym Feedback über ihre Lehrkräfte abgeben könne. Nach dem Feedback-Bogen, den Ligia Deca mit ihrem Ministerialerlass im Studentenstatut 2024 genehmigt hat, werden die Schüler ihre Gedanken für jedes Modul anonym an die Lehrer übermitteln können, um ihre Eindrücke von der Arbeit ihrer Lehrer im Unterricht ausdrücken zu können. Der Feedbackbogen im Studentenstatut 2024 ist eine Kopie des vorherigen, der im Juni 2021 vom damaligen Minister Sorin Cîmpeanu genehmigt wurde. Die Ergebnisse des Feedbacks sollen zu Beginn des folgenden Schuljahres mit dem Klassenlehrer besprochen werden, um die Arbeit im Unterricht zu verbessern. Der Bewertungsbogen enthält 16 Aussagen, die die Schüler je nach ihrer Zustimmung oder Ablehnung mit einer Note von 1 bis 5 bewerten. Auf dem Feedback-Bogen muss der Name der Lehrkraft angegeben werden, deren Arbeit analysiert wird.


Wer das neue Schülerstatut in Gänze durchlesen möchte findet es im Amtsblatt Nr. 795 vom 12. August 2024.