Neue Staatshilfeprogramme für Industrie und Forschung in Rumänien

Bereits im Februar hat die rumänische Regierung neue Staatshilfeprogramme für Investitionen von Unternehmen angekündigt – zuerst sieben, kurz danach wurde die Liste auf neun Programme erweitert. Obwohl die Pläne der nächsten Regierung noch unbekannt sind, wurden zwei dieser neun Programme bereits so weit ausgearbeitet, dass sie in absehbarer Zeit gestartet werden können. Für beide Programme hat die aktuelle Regierung geplant, für die Periode 2026 bis 2032 jährlich jeweils 150 Millionen Euro Staatshilfe zur Verfügung zu stellen.

Staatshilfeprogramm für Industrieinvestitionen

Als Grundlage dieses neuen Programms für Industrieinvestitionen mit einem Investitionswert von mindestens 10 Mio. Euro wurde Ende Juni der Regierungsbeschluss HG 486/2026 veröffentlicht. Damit gibt es eine gültige Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Programms.

Die Liste der förderbaren Branchen ist lang, allerdings korrelieren die Chancen auf eine Fördergenehmigung stark mit dem Ausmaß des rumänischen Außenhandelsdefizits des jeweiligen Sektors: Je höher das Defizit, desto besser die Bewertung des Antrags, und damit die Chancen auf eine Förderzusage. Besonders gute Aussichten haben Projekte aus der Pharmaindustrie, aber auch Metallverarbeitung, Produktion von elektronischen Bauteilen, Lebensmittelindustrie, Textilindustrie und chemische Industrie stehen weit oben auf der Liste. Und je höher der Automatisierungsgrad einer Produktionsstätte ist, desto besser ist auch die Projektbewertung.

Wie bei vielen anderen Programmen werden auch hier Investitionen in strukturschwache Regionen Rumäniens bevorzugt – sowohl betreffend die Förderhöhe als auch betreffend die Bewertung der Förderanträge.

Dieses Programm bietet erstmals die Möglichkeit, entweder einen Investitionszuschuss oder eine Steuergutschrift in den ersten sieben Betriebsjahren zu erhalten – was allerdings in der Praxis wenig Sinn machen dürfte: der Investitionszuschuss nach Fertigstellung des Projekts ist in der Regel attraktiver als eine über sieben Jahre nach der Fertigstellung verteilte Steuergutschrift, die erst dann wirksam wird, wenn das Unternehmen tatsächlich Gewinne erwirtschaftet. 

Die Antragsteller sind verpflichtet, mindestens eine von mehreren Optionen zur Reduzierung von Emissionen oder anderen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen. Zudem sollten sie einen möglichst großen Teil der Rohmaterialien und Betriebsmittel in Europa kaufen, um die Bewertung des Projekts zu verbessern. Und noch eine Premiere gibt es in diesem Programm: ist ein Antragsteller von vornherein bereit, freiwillig auf einen Teil der Staatshilfe zu verzichten und eine geringere Staatshilfe zu beantragen, als dies für sein Projekt prinzipiell möglich wäre, kann er ebenfalls wertvolle Punkte bei der Projektbewertung erwerben.

Staatshilfeprogramm für Forschung und Entwicklung

Zum ersten Mal werden aus dem nationalen rumänischen Budget auch F&E Projekte gefördert, allerdings zwingend verbunden mit anschließender Produktion bzw. Vermarktung der entwickelten Produkte und Dienstleistungen. Dieses Programm befindet sich noch in einem etwas weniger weit fortgeschrittenen Stadium als jenes für die Industrieinvestitionen, bis zum Herbst sollte es jedoch ebenfalls weitgehend fertiggestellt sein. 

Die Projekte für dieses Programm sollen in drei Etappen mit jeweils unterschiedlicher Aufgabenstellung abgewickelt werden: Die ersten beiden Etappen beziehen sich auf die Forschungs- und Entwicklungsphasen eines Projekts:

  • Phase 1: Industrielle Forschung, beginnend mit TRL 1–4 und bis TRL 4–6; 
  • Phase 2: Experimentelle Entwicklung, beginnend mit TRL 7 und bis TRL 9. 
     

Diese beiden Phasen können zusammen bis zu 48 Monate dauern. Förderbar sind Personalkosten, externe Beauftragungen und Equipment/Software, anteilig für die Dauer des Projekts.

Die dritte Etappe fördert die Investitionskomponente für die Produktion der entwickelten Produkte oder das Anbieten der Dienstleistungen. Abhängig von der Region, in der die Investition durchgeführt wird, deckt die Förderung einen unterschiedlich großen Teil der Investitionskosten ab.

Die Förderbarkeit ist allerdings auf folgende Forschungsthemen beschränkt: Supercomputing, künstliche Intelligenz, Mikroelektronik, Biotechnologie, Agrartechnologie, Medizintechnik, erneuerbare Energie, Energiespeicherung, Klimatechnologien, autonome Mobilitätssysteme und Raumfahrttechnologien, sowie fortschrittliche Materialien und moderne industrielle Produktion.

Für beide Förderprogramme sind sowohl bestehende als auch neu gegründete rumänische Unternehmen förderbar, unabhängig von ihrer aktuellen Größe.

Fazit

Auch wenn einige der neun angekündigten Staatshilfeprogramme eventuell nicht umgesetzt werden sollten – für die beiden hier angeführten Programme dürfte es einen politischen Konsens geben, sodass wir von einer zeitnahen Möglichkeit für eine Antragstellung ausgehen. Wir unterstützen seit 2007 Unternehmen zu staatlichen und europäischen Förderprogrammen und freuen uns auf eine rege Teilnahme.


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