Antifaschismusgesetz geht zurück ins Parlament

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Bukarest (ADZ) – Nachdem er mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgericht scheiterte, lässt Präsident Nicușor Dan nicht locker und will die Novelle zur Verschärfung der Vorschriften gegen Rechtsextremismus erneut ans Parlament verweisen. Obwohl das Gericht seine Einwände abgewiesen hat, bleibt Dan eigenen Angaben nach bei seiner Einschätzung, dass mehrere Artikel der Gesetzesnovelle unklar formuliert und damit verfassungswidrig seien. Diese Unklarheiten trügen nach seiner Einschätzung zur gesellschaftlichen Spannung bei, statt sie zu entschärfen. Er betonte, dass der Staat zwar entschieden gegen Hass und Diskriminierung vorgehen müsse, dies jedoch im Rahmen klarer und verfassungskonformer Regeln geschehen solle. Konkret kritisierte er die unpräzise Definition der Begriffe „legionär“ und „faschistisch“. Er warte nun auf die Urteilsbegründung der Verfassungsrichter, um den Entwurf dem Parlament vorzulegen. Die Instanz hatte letzte Woche – einstimmig – entschieden, dass das Gesetz „klar, präzise und voraussehbar formuliert sei und dem legitimen Ziel diene, durch Strafrecht die Würde des Menschen und Grundrechte in einer demokratischen Gesellschaft zu schützen“.

Präsident Dan hatte im Vorfeld erklärt, die Anwendung nicht nachvollziehen zu können: Sollten die Mitglieder eines Vereins zur Erinnerung an die antikommunistischen Widerstandskämpfer in seinem heimatlichen Fogarasch verhaftet werden, weil mehrere dieser Kämpfer früher Legionäre waren?