Antifaschismusgesetz vor Verfassungsgericht

Präsident Dan rügt mangelhafte Vorschriften

Bukarest (ADZ) - Präsident Nicușor Dan ruft das Verfassungsgericht (VG) in Verbindung mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zum Verbot faschistischer Propaganda an, das die Verbreitung einschlägigen Gedankengutes schärfer bestraft. Weil die Rechtsvorschriften zu unscharf seien, könne es zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen und zudem das Recht auf Information und Kultur beschneiden, so die Beschwerde aus Cotroceni. So sei zum Beispiel unklar, wie mit teilweise fremdenfeindlichen literarischen Texten von zum Beispiel Mihai Eminescu umzugehen sei. Als Reaktion darauf kündigte der Vertreter der jüdischen Gemeinschaften, Silviu Vexler an, er werde den vom rumänischen Staat verliehenen Verdienstorden zurückgeben. Vexler bemerkte, dass die von Präsident Dan und eine von der rechtsnationalistischen Partei AUR auf den Weg gebrachten Beschwerde „fast identisch“ seien. Die Klage der AUR hatte das VG am Donnerstag mit der Begründung abgewiesen, dass die Vorschriften verhältnismäßig seien und den Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechen. Das Gesetz sei zweckmäßig, notwendig und sorge für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen kollektiven und individuellen Interessen, so das Gericht.