Behörden wollen gegen „Shrinkflation“ vorgehen

Mogelpackungen sollen kennzeichnungspflichtig werden

Geschrumpfte Packung, selber Preis? Zurecht fühlt sich der Kunde von solchen Mogelstrategien betrogen. Der schleichenden „Shrinkflation“ will die Koalitionsregierung jetzt Abhilfe schaffen: Geänderte Mengen sollen künftig klar ausgeschildert und die Angaben gut sichtbar an den Verkaufsregalen angebracht werden müssen. | Symbolfoto: Pixabay

Bukarest (ADZ) - Die Koalitionsregierung will nach französischem Vorbild gegen die auch hierzulande zunehmende „Shrinkflation“ bzw. Mogelpackungen vorgehen, die weniger Inhalt zum gleichen Preis anbieten. Regierungschef Marcel Ciolacu (PSD) hatte erst letzte Tage gegen diesen „Betrug am Verbraucher“ gewettert und dem Phänomen den Kampf angesagt – die zuständigen Behörden hätten umgehend „eine Regelung nach französischem Vorbild“ in Angriff zu nehmen, um diese „kaschierten Teuerungen“ möglichst zu unterbinden. Entsprechend wartete die Verbraucherschutzbehörde ANPC nun mit einem Verordnungsentwurf auf, der vorsieht, dass Supermärkte und Läden künftig Produkte kennzeichnen müssen, deren Inhalt trotz gleichbleibendem oder sogar höherem Preis geschrumpft worden ist. So werden Retailer dafür sorgen müssen, dass geänderte Größen und Mengen klar ausgeschildert und die Angaben gut sichtbar an den Verkaufsregalen angebracht werden – wer dies unterlässt, hat mit saftigen Geldbußen zu rechnen. Wie hoch letztere ausfallen werden, steht noch nicht fest – in Frankreich etwa werden juristische Personen, die gegen die Regelung verstoßen, mit Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro belegt.