Dan zieht mit ANI-Gesetz vor Verfassungsgericht

Auch Liberale und Reformisten hatten geklagt

Bukarest (ADZ) – Präsident Nicușor Dan hat das neue Integritätsgesetz vor dem Verfassungsgericht angefochten. Dan hält das Gesetz insgesamt für verfassungswidrig und sieht grundlegende Verfassungsprinzipien verletzt. Im Mittelpunkt der Beschwerde steht eine Bestimmung, die auch Lebensgefährten von Amtsträgern verpflichtet, Vermögens- und Interessenserklärungen abzugeben. Dan kritisiert vor allem die Formulierung, wonach die Pflicht auch für Personen gilt, die „in einer eheähnlichen Beziehung“ mit einem Amtsträger leben. Das Gesetz stelle nach Ansicht des Präsidenten nicht klar, ab wann eine solche Beziehung rechtlich relevant sei. Es fehle an objektiven Kriterien wie der Dauer des Zusammenlebens, der wirtschaftlichen Verflechtung oder dem öffentlichen Auftreten als Paar. Betroffene müssten daher selbst entscheiden, ob sie unter die Regelung fallen.

Außerdem wendet sich der Präsident gegen eine weitere Bestimmung des Gesetzes. Sie betrifft den USR-Vorsitzenden und Dominic Fritz, gegen den als Bürgermeister Temeswars eine rechtskräftige Entscheidung wegen Interessenkonflikt im  Amt vorliegt.

Auch USR und PNL haben das Gesetz vor dem Verfassungsgericht angefochten.