EU-Kommission verlangt Erklärungen zu umstrittener „Fritz-Vorschrift“

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Bukarest/Brüssel (ADZ) – Die EU-Kommission hat nach Berichten von G4Media von den rumänischen Behörden detaillierte Erklärungen zum neuen Integritätsgesetz und insbesondere zur umstrittenen „Fritz-Klausel“ verlangt. Die Regelung kann zum vorzeitigen Ende der Amtszeit gewählter Kommunalpolitiker und anderer Amtsträger führen. Brüssel will unter anderem wissen, wie die Vorschriften auf Fälle angewendet werden können, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegen, und ob dies mit den europäischen Grundsätzen der Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und des Verbots rückwirkender Gesetze vereinbar ist. Die Kommission verlangt Auskunft darüber, ob die automatische Beendigung eines Mandats die Schwere des jeweiligen Falls berücksichtigt und ob jemand für dieselbe Tat zweimal bestraft werden könnte. Zudem fordert sie Angaben dazu, wieviele gewählte Amtsträger betroffen wären, welchen rechtlichen Charakter die Sanktion hat, ob Ausnahmen für geringfügige Fälle möglich sind und welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

Prominentestes Opfer der Bestimmung ist der Bürgermeister von Temeswar und USR-Chef Dominic Fritz – daher die Bezeichnung „Fritz-Klausel“. Die Regelung kann jedoch auch andere gewählte Amtsträger treffen. Kritiker werfen der Regierung vor, damit rückwirkend in bestehende Mandate einzugreifen. Die Frage ist auch wegen der EU-Mittel von Bedeutung, da das Integritätsgesetz zu den Reformen gehört, die an die letzte Zahlung aus dem Wiederaufbauplan PNRR gekoppelt sind. Auf dem Spiel stehen 770 Millionen Euro.