Bukarest (ADZ) – Der nationale Gewerkschaftsblock (BNS), eine der größten Gewerkschaftskonföderationen des Landes, hat Staatspräsident Nicușor Dan und die Regierung aufgefordert, umgehend eine Verfassungsnovelle anzustoßen. Aus Sicht der Gewerkschaftler ist die hierzulande wiederholt ausgerufene „Alarmstufe“, de facto eine Art Vorstufe des Notstands, nämlich unzureichend geregelt – weder kenne man die Bedingungen, unter welchen sie zum Tragen kommen könne, noch deren zeitliche Grenzen. Entsprechend könne sie von der Exekutive „nach Belieben“ eingesetzt werden, wobei letztere sogar Rechte und Freiheiten der Bürger einschränken dürfe, stellte der BNS klar. Zurzeit gilt die sogenannte Alarmstufe im Energiebereich – und zwar für den gesamten Monat August.
Die Arbeitnehmervertretung erinnerte daran, dass die Alarmstufe erstmals im Jahr 2020 bzw. in Zeiten der Corona-Pandemie von der Regierung Orban eingeführt wurde und fast knapp zwei Jahre gedauert habe, obwohl die Verfassung bloß den Notstand sowie den Belagerungszustand als Instrumente zur Bewältigung von Ausnahmesituationen verankere. Die Alarmstufe werde indes lediglich durch Gesetz 55/2020 geregelt, das es der Regierung u. a. ermögliche, Rechte und Freiheiten der Bürger zu beschränken – und zwar im Unterschied zur Notstand-Situation ohne jegliche Zustimmung des Parlaments, betonte der BNS in seiner Aussendung.
Die Gewerkschaftskonföderation fordert daher einschlägige Verfassungsänderungen – so habe vor allem geregelt zu werden, unter welchen Bedingungen die Alarmstufe überhaupt ausgerufen werden könne, welche Behörde dazu befugt sei, sodann deren Dauer, desgleichen die parlamentarische Kontrolle über die geplanten Maßnahmen, insbesondere jene betreffend die Rechte und Freiheiten der Bürger.





