Hermannstadt (ADZ) – Zur Debatte stand kürzlich in der Abgeordnetenkammer die Eilverordnung Nr. 8/2021 der inzwischen abgelösten Regierung Florin Cîțu betreffend die Veränderungen und Ergänzungen des Fiskalcodes (Abgabenordnung – Gesetz Nr. 227/2015). Zu den Änderungsvorschlägen der Regierung hatte auch die Rücknahme der im einschlägigen Gesetz vorgesehenen Befreiung von der Besteuerung der Gebäude, Grundstücke und Verkehrsmittel der Erben von Personen gehört, die auf Grund von Gesetz 118/1990 (und dessen Novellierungen) als aus politischen Motiven verfolgt anerkannt worden sind. Diese Bestimmung – deretwegen bereits Zahlungsmahnungen versandt wurden – konnte dank der von Ovidiu Ganț, dem Abgeordneten des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien, und Silviu Vexler, dem Abgeordneten der Föderation der Jüdischen Gemeinschaften, eingereichten Änderungsvorschläge zurückgenommen und ungültig gemacht werden.
Den drei, von den beiden Abgeordneten der Fraktion der nationalen Minderheiten hinterlegten und dem Abgeordnetenhaus als entscheidender Kammer angenommenen Novellierungsanträgen zufolge, bleiben Verkehrsmittel, als Wohnsitz genutzte Immobilien und die dazugehörenden Grundstücke, die Eigentum von Personen waren oder sind, die politisch verfolgt oder ins Ausland deportiert worden waren, von einer Besteuerung befreit, wenn dieses Eigentum als Erbe in den Besitz eines Kindes überschrieben wird. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wo die Person, die das Erbe antritt, ihren Wohnsitz hat.
„Die Steuerbefreiung war von uns im Gesetz Nr. 130/2020 vorgesehen worden, das die Entschädigung der Nachkommen der Deportierten regelt“, erklärte der DFDR-Abgeordnete. Er äußerte seine Zufriedenheit darüber, dass die infolge einer „liberalen“ Maßnahme der Regierung Cîțu aufgrund der Eilverordnung Nr. 8/2021 aufgehobene Steuerbefreiung rückgängig gemacht worden ist. „Ich kann nur hoffen, dass Staatspräsident Klaus Johannis das Gesetz schnellstens gegenzeichnet, damit es in Kraft treten kann“, sagte MP Ganț.