Kreis Bihor investiert in den Erhalt historischer Holzkirchen

Großwardein – Der Kreisrat Bihor hat ein mehrjähriges Programm zur Restaurierung der historischen Holzkirchen des Kreises auf den Weg gebracht. In seiner Sitzung Ende Juli billigte das Gremium eine Partnerschaft mit der Rumänisch-Orthodoxen Diözese Großwardein/Oradea, um das Projekt „Sanierung der Holzkirchen im Kreis Bihor“ in den Jahren 2026 bis 2030 umzusetzen.

Im Kreis Bihor stehen 59 Holzkirchen unter Denkmalschutz. Damit befinden sich rund fünf Prozent aller historischen Holzkirchen Rumäniens in dieser Region. Von ihnen sind 15 als Denkmäler von nationaler Bedeutung (Kategorie A) und 44 als Denkmäler von regionaler Bedeutung (Kategorie B) eingestuft.

Viele der oft mehrere Jahrhunderte alten Gotteshäuser befinden sich inzwischen in einem besorgniserregenden Zustand. Dringend erforderlich sind unter anderem die Stabilisierung der Fundamente, die Erneuerung der traditionellen Schindeldächer, der Bau funktionierender Entwässerungssysteme sowie die Restaurierung wertvoller Wandmalereien und Ikonostasen. „Diese Holzkirchen sind weit mehr als Gotteshäuser. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil unserer nationalen und regionalen Identität. Es ist unsere Pflicht, dieses Erbe zu bewahren und an kommende Generationen weiterzugeben“, betonte der Vorsitzende des Kreisrates Bihor, Mircea Mălan. Die Sanierungsarbeiten sollen schrittweise und nach Dringlichkeit erfolgen. Nach Abschluss der Restaurierungen sollen die Kirchen in die Kultur- und Tourismusroute des Kreises aufgenommen werden und sowohl für das religiöse Leben der Dorfgemeinschaften als auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden. Zur Koordinierung des Programms wird eine gemeinsame Kommission aus Vertretern des Kreisrates und der Orthodoxen Diözese eingerichtet. Sie soll jährlich den Zustand der Baudenkmäler bewerten, die zu sanierenden Kirchen auswählen, den Umfang der Arbeiten festlegen und Finanzierungsvorschläge erarbeiten. Fachleute der Kreisdirektion für Kultur sowie Restaurierungsexperten und Vertreter der betroffenen Kirchengemeinden können die Arbeit der Kommission begleiten.

Über die Reihenfolge der Sanierungen entscheiden unter anderem der bauliche Zustand der Kirchen, ihr denkmalpflegerischer Wert, der Stand der technischen Planungen, die Beteiligungsmöglichkeiten der jeweiligen Kirchengemeinden sowie das touristische Entwicklungspotenzial.

Neben der baulichen Instandsetzung können auch Restaurierungsarbeiten an Wandmalereien, Ikonostasen und weiteren kunsthistorisch bedeutenden Ausstattungsstücken finanziert werden. Ebenso sind Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit und touristischen Beschilderung vorgesehen.

Welche Kirchen in den Genuss der Förderung kommen und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden, entscheidet der Kreisrat künftig jährlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.