Mindestlohn steigt, Verkehrsstrafen nicht

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Bukarest (ADZ) – In der Regel steigt der Wert der Geldbußen, die auf Verkehrssünder zukommen, mit dem Wert des Mindestlohns. Die Geldstrafen werden nämlich als Punkte vergeben und ein Punkt entspricht fünf Prozent des Bruttomindestlohns. Da zum 1. Juli der Mindestlohn von 3300 Lei auf 3700 Lei brutto erhöht wird, müsste auch der Punkt von derzeit 165 Lei auf 185 Lei angehoben werden. Dass das nicht passiert und die Bußgelder auf dem derzeitigen Niveau eingefroren werden, hatte Premierminister Marcel Ciolacu neulich in Aussicht gestellt. Nun hat auch Finanzminister Marcel Boloș versprochen, dass die Regierung eine Vorschrift dazu extra erlassen werde. Versäumt sie das, müssen Autofahrer für die Verletzung der Straßenverkehrsordnung automatisch tiefer in die Tasche greifen. Die Maximalstrafe für Privatpersonen würde dann genau auf 3700 Lei steigen, 400 Lei mehr als im Moment. Rechtspersonen zahlen heute maximal 16.500 Lei, für sie könnte dieser Betrag auf 18.500 Lei steigen.