In der Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag teilt das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Hermannstadt mit: „Für die Rücksendung der Wahlbriefe kann der amtliche Kurierweg genutzt werden. Um die Wahlbriefe fristgerecht weiterleiten zu können, ist es erforderlich, dass die Kuriersendungen im Auswärtigen Amt in Berlin bis spätestens Donnerstag, 20. Februar, vorliegen, um den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei den Wahlämtern (am Wahltag bis 18 Uhr) sicherzustellen. Zu diesem Zweck hat das Konsulat in Hermannstadt einen Sonderkurier eingerichtet. Sofern Sie diesen nutzen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Wahlunterlagen bis spätestens Mittwoch, den 19. Februar, um 8 Uhr im Konsulat vorliegen. Eine Frankierung des Wahlbriefs ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen übernimmt. Eine Nachverfolgung der Briefe ist nicht möglich.“