Neue Führerschein-Regel ab 1. Juli: Prüfung nicht mehr bei der Polizei

Sathmar - Ab dem 1. Juli tritt eine wichtige Neuerung für Fahrerinnen und Fahrer in Kraft, die ihren Führerschein schneller zurückerlangen möchten. Der für die Wiedererteilung notwendige 13/15 Test muss künftig nicht mehr bei der Polizei abgelegt werden, sondern beim Öffentlichen Dienst für Führerscheine und Fahrzeugzulassungen (SPCRPCIV), der der Präfektur unterstellt ist. In Sathmar findet die Prüfung täglich ab 10 Uhr vormittags am Sitz der Behörde in der Alexandru-Ioan-Cuza-Straße 11 statt. Die Behörden betonen jedoch, dass sich durch die Gesetzesänderung ausschließlich der Prüfungsort ändert. Die Bearbeitung von Anträgen auf Strafminderung sowie die Überprüfung der Voraussetzungen bleiben weiterhin in der Zuständigkeit der Verkehrsabteilung des Polizeipräsidiums des Kreises Sathmar beziehungsweise der Polizei am Ort des Verkehrsverstoßes. Die aktualisierte Regelung legt außerdem genau fest, wer von einer Strafminderung profitieren kann und für wen die Prüfung verpflichtend ist. Fahrer, die die Dauer ihres Fahrverbots um ein Drittel verkürzen möchten, dürfen nur dann zur Prüfung antreten, wenn sie mindestens ein Jahr Fahrpraxis nachweisen können und sämtliche früheren Verkehrsbußgelder vollständig bezahlt haben. Der 13/15 Test ist jedoch nicht nur eine Möglichkeit für jene, die eine Verkürzung der Strafe beantragen wollen, sondern wird in bestimmten Fällen verpflichtend. Dies betrifft Fahrer: die unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurden; die einen Unfall mit ausschließlich Sachschaden verursacht haben, nachdem sie gegen Regeln zur Vorfahrt, zum Überholen, gegen eine rote Ampel oder gegen das Verbot des Fahrens auf der Gegenfahrbahn verstoßen hatten und deren Führerschein für einen Zeitraum von 180 Tagen entzogen wurde. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, haben die Behörden außerdem präzisiert, welche Personen nicht zur Prüfung zugelassen werden: Fahrer, deren Strafe nach einer früheren nicht bestandenen Prüfung bereits verlängert wurde; Personen, die die gesetzliche Frist zur Beantragung einer Strafminderung versäumt haben; Fahrer, deren vorläufige Fahrberechtigung („Dovada“) abgelaufen ist und die deshalb auf unbestimmte Zeit vom Fahren ausgeschlossen wurden; Personen, die am selben Tag bereits einen Versuch unternommen oder innerhalb derselben Woche bereits zweimal die Prüfung nicht bestanden haben und Fahrer, die während der aktuellen Sperrfrist bereits einmal als bestanden bewertet wurden. Prüfungsteilnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, müssen am Tag der Prüfung unbedingt einen gültigen Personalausweis mitbringen. Ausländische Staatsbürger müssen ihren Reisepass vorlegen. Zusätzlich ist die polizeiliche Bescheinigung erforderlich, die den entzogenen Führerschein ersetzt.