Bukarest (ADZ) – Die Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber (Ex-ALDE), kann ihre Arbeit wieder aufnehmen: Das Verfassungsgericht (VG) veröffentlichte am Montag seine ausführliche Urteilsbegründung, nachdem es letzte Woche das gesamte Abberufungsverfahren des Chefs der Ombudsbehörde bekanntlich für nicht verfassungskonform befunden hatte. In ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Verfassungshüter darauf, dass das Verfahren zur Abberufung der Ombudsfrau/des Ombudsmannes viel zu vage ist – es müsse präziser festlegen, in welchen Fällen bzw. bei welchen Verstößen es dazu kommen kann. Zudem räume das Verfahren der/dem Betroffenen keinerlei Möglichkeit ein, die eigene Abberufung vor Gericht anzufechten. Das Parlament könne kein beliebiges Recht auf die Abberufung als Bestrafung in Anspruch nehmen, Weber habe ihr Amt unverzüglich wieder anzutreten, so das Verfassungsgericht, das zudem ein eigenes, älteres, Urteil für nichtig erklärte, das besagtes Abberufungsverfahren für verfassungskonform befunden hatte.
Wie die Koalition, deren Parlamentarier jüngst bereits Webers Amtsnachfolger, Gyula Fábián, bestätigt hatten, nun weiter vorgehen will, bleibt unklar.