Omnibus und die Zukunft der ESG-Berichte

Nach mehreren Jahren der Vorbereitung auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), und kurz nachdem diese vollständig in Kraft getreten war, drückte die Europäische Kommission im Februar 2025 auf den Panikknopf und veröffentlichte das sogenannte Omnibus-Paket. Dieses hatte zum Ziel, den Berichtsprozess zu vereinfachen, schuf jedoch gleichzeitig Unsicherheiten für die langfristige Unternehmensplanung und könnte potenziell die Ziele des Green Deal gefährden.

Ausgangspunkt der CSRD

Im November 2022 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, welche das bisherige System grundlegend überarbeitete und den Inhalt von ESG-Berichten („Environment, Social, Governance“ – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) definierte. Im Jahr 2024 wurde die Richtlinie in das nationale rumänische Recht umgesetzt.

Geplant war, dass börsennotierte Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Beschäftigten im Jahr 2025 über ihr Geschäftsjahr 2024 berichten müssen. Für kleinere Unternehmen galten folgende Fristen:

  • Nicht börsennotierte große Unternehmen (mehr als 250 Beschäftigte und/oder 40 Millionen Euro Umsatz und/oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme) sollten im Jahr 2026 über ihr Geschäftsjahr 2025 berichten;
  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sollten im Jahr 2027 über ihr Geschäftsjahr 2026 berichten.


Änderungen durch das Omnibus-Paket

Das Omnibus-Paket verändert nahezu vollständig, wer, wann und was berichten muss. Vorerst bleiben börsennotierte Unternehmen mit über 500 Beschäftigten verpflichtet, wie ursprünglich geplant zu berichten. Für alle kleineren Unternehmen wurden die Berichtspflichten verschoben – sie sollen nun erst im Jahr 2028 über ihr Geschäftsjahr 2027 berichten.

Gleichzeitig ist jedoch unklar, ob diese Berichtspflicht jemals tatsächlich eintreten wird, da parallel eine Anhebung der Mindestschwelle dafür auf mindestens 1000 Beschäftigte diskutiert wird – sogar ein Schwellenwert von mindestens 3000 Beschäftigten ist im Gespräch.

Da große Unternehmen Informationen von kleineren Unternehmen benötigen, um ihre eigenen Berichte zu erstellen, schlug die Europäische Kommission zudem vor, den Umfang der Informationen zu begrenzen, die von kleineren Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette verlangt werden dürfen. Konkret sollen Unternehmen oder Banken, die unter die CSRD fallen, von Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten nur noch eine reduzierte Menge an Informationen anfordern dürfen.

Für alle Unternehmen soll ferner die Anzahl der zu berücksichtigenden Berichtsdatenpunkte mindestens halbiert werden.

Auswirkungen des Omnibus-Pakets

Mit den vorgeschlagenen Änderungen ist aus einer relativ klar definierten – wenn auch zeit- und ressourcenintensiven – Berichtspflicht eine weitgehend unklare Anforderung geworden. Selbst Unternehmen, die weiterhin verpflichtet sind, zu berichten, wissen oft nicht mehr genau, worüber. Die meisten kleineren Unternehmen haben ihre Vorbereitungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorerst gestoppt, bis Klarheit darüber herrscht, ob, was und in welcher Form sie berichten müssen.

Dass schon die bisherigen Regeln sehr individuell ausgelegt wurden, zeigt sich in den bereits veröffentlichten Berichten großer börsennotierter Unternehmen für das Jahr 2024. Selbst Unternehmen aus demselben Sektor haben sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Datenpunkte für sie als relevant und wesentlich für ihre Tätigkeit gelten – womit ein Vergleich ihrer ökologischen und sozialen Auswirkungen nahezu unmöglich wird.

Gesetzlicher Status des Omnibus-Pakets

Derzeit ist das Omnibus-Paket lediglich ein Vorschlag der Europäischen Kommission. Der einzige bereits ratifizierte Bestandteil ist die Verschiebung der Berichtspflichten für kleinere Unternehmen. Der Europäische Rat, der die endgültige Entscheidung treffen wird, arbeitet derzeit an seiner Verhandlungsposition, während das Europäische Parlament bereits einen Berichterstatter ernannt hat, der die Vorschläge des Parlaments zusammenfasst. Eine Entscheidung über die Zukunft der ESG-Berichterstattung könnte noch vor Ende dieses Jahres getroffen werden.

Fazit

Die ESG-Berichterstattung der EU – und damit auch Rumäniens – steht an einem Wendepunkt. Das Omnibus-Paket schafft Unsicherheiten hinsichtlich der Berichtspflichten aller Unternehmen, doch das grundsätzliche Konzept der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird bleiben.

Vielleicht sollte Nachhaltigkeit nicht nur als Pflicht zur Einhaltung bestimmter Berichtsnormen gesehen werden. Unternehmen sollten den Aufschub nutzen, um ihre Schwachstellen zu analysieren und herauszufinden, welche Themen für sie relevant und wesentlich sind – um einen reibungsloseren Einstieg zu ermöglichen, sobald die neuen Berichtspflichten feststehen.


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