Bukarest/Paris (ADZ) - Ein französisches Gericht hat am Mittwoch den Antrag Rumäniens auf Auslieferung von Paul Lambrino abgelehnt. Der auch als Prinz Paul von Rumänien bekannte 77-Jährige war in Rumänien rechtskräftig zu drei Jahren und vier Monaten Haft in einem Korruptionsverfahren verurteilt und international zur Fahndung ausgeschrieben worden. Im Dezember 2020 hatte Lambrino sich vor dem Haftantritt nach Frankreich abgesetzt, wo er 2022 festgenommen wurde, doch lehnte ein Gericht seine Auslieferung schon damals ab. Im April 2024 wurde er in Malta verhaftet, doch der Auslieferungsantrag wurde ebenfalls abgewiesen. Rumänien hatte im Januar 2025 einen neuen Haftbefehl erlassen und die französische Justiz hatte Lambrino prompt festgenommen und nach einer Anhörung zunächst unter Hausarrest gestellt.
Die französischen Richter erkannten jetzt zwar die rechtliche Grundlage des europäischen Haftbefehls an, bezeichneten ihn jedoch als unverhältnismäßig. Zum Korruptionsverfahren selbst äußerte sich das Pariser Gericht nicht.