Präsidentenwahl: Wahltermine per Regierungsverordnung festgelegt

Am 4. Mai steigen zudem Teilwahlen in einigen Städten und Ortschaften

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Bukarest (ADZ) - Die Koalitionsregierung hat auf ihrer Sitzung von Donnerstag die Wahltermine für die Neuauflage der Präsidentenwahl gebilligt – laut einschlägiger Verordnung wird die erste Runde des Präsidentenrennens am 4. Mai steigen, während die Stichwahl zwei Wochen später bzw. am 18. Mai erfolgt. Die Auslandsrumänen werden ihre Stimme erneut binnen drei Tagen bzw. ab Freitag, dem 2. Mai, bis einschließlich Sonntag, den 4. Mai, abgeben können – allerdings werden die Wahllokale im Ausland aus Gründen der Zeitverschiebung fortan um spätestens 21 Uhr OEZ bzw. zur gleichen Zeit wie die im Inland schließen müssen. Die Neuauflage der Präsidentenwahl erfolgt, nachdem das Verfassungsgericht bekanntlich im Dezember die bereits gestiegene erste Runde des Präsidentenrennens infolge von Geheimdienst-Erkentnissen über die Wahlkampfeinmischung eines „staatlichen Akteurs“ zugunsten eines Kandidaten annulliert hatte. 

Premierminister Marcel Ciolacu (PSD) stellte außerdem klar, dass sein Kabinett die geltenden Online-Wahlkampfregelungen verschärft habe, um sicherzustellen, dass „für alle Präsidentschaftsbewerber die gleichen Regeln gelten“ und künftig „keiner der Wettstreiter von der einen oder anderen Social-Media-Plattform begünstigt“ werde. Für letztere habe man „drastische Geldbußen“ in Höhe von bis zu 5 Prozent ihres Umsatzes beschlossen, sollten sie die in Rumänien geltenden Online-Wahlkampfregelungen abermals missachten, so Ciolacu. 

Zudem setzte die Regierung für den 4. Mai auch Teilwahlen an – nämlich im Kreis Bihor, wo ein neuer Kreisratsvorsitzender gewählt werden muss, sowie in den Städten Zillenmarkt/Zalău, Bușteni, Ulmeni, Ferdinandsberg/Oțelu Roșu und in 13 weiteren Ortschaften, wo Bürgermeisterwahlen anstehen.