Prepaid-Karten nur mit Ausweis verfassungswidrig

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Bukarest (ADZ) – Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag einstimmig die Notverordnung, die den Verkauf von Prepaid-Karten für Mobilfunkdienste nur unter Vorlage eines Ausweises gestattet, für verfassungswidrig erklärt – ebenso diejenige, die das Speichern der Anrufe unter der Notrufnummer 112 vorschreibt. Das Kabinett Dăncilă hatte beide im vergangenen August verabschiedet, als Reaktion auf den Mord in Caracal, der trotz mehrfacher Notrufe des Opfers nicht verhindert wurde. Der Ombudsmann hatte die Regelungen beim Verfassungsgericht angefochten, da keine Dringlichkeit vorliege und das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt würde, auch sei der Zweck der Datenspeicherung nicht bestimmt. Der Verfassungsgerichtshof argumentierte nun, die Regierung hätte die Notwendigkeit der Vorschriften begründet, nicht aber die einer Durchsetzung per Notverordnung; als Beweis für mangelnde Dringlichkeit wurde das zweifache Verschieben des Beschlusses gewertet.