Randbemerkungen: Rumrudern mit unbefugten Unfähigen


Die Begründung, mit der das Verfassungsgericht CCR die Präsidentschaftskandidatur der SOS-Parteivorsitzenden und Radaudame Diana Șoșoacă zurückgewiesen hat, passen handschuhgerecht auch für eine Zurückweisung einer Kandidatur des Schreckgespensts der rumänischen Politiker, des Halbgebildeten, gockelhaft als „Guru“ auftretenden Holzkopfs C. Georgescu.  Die Kandidatur „übertrete“ Wortlaut und Sinn der Verfassungsartikel 1 (Abs.3 und 5), Art 82 (Abs.2), korrelliert mit Art.148 und Art. 149, hieß es. Letztere beziehen sich auf Werte: Demokratie, Rechtsstaat, Respektierung der Verfassung und deren politisch-militärische Garantierung, auch mittels EU- und NATO-Mitgliedschaft Rumäniens.
CG, im Dezember Heilsbringer für mehr als zwei Millionen Wahlbürger Rumäniens (und die Mehrzahl der Auslandsrumänen…), quatscht Woche für Woche davon, als künftiger Präsident genau das durchsetzen zu wollen, was die Verfassung untersagt und was der Skandalnudel DȘ die Kandidatur für Schloss Cotroceni gekostet hat. Sollte CG also, wie endlos herumtrompetet, am 4. Mai kandidieren (wollen), kann die Untersagung des Vorhabens durch das Verfassungsgericht schnell geschehen: einfach die Namen der Anvisierten auswechseln, statt DȘ dann CG in der Urteilsbegründung einsetzen. Rumänien bliebe künftig von dummen Kommentaren bezüglich Staatlichkeit der Ukraine, von der Unkenntnis elementarer Chemie (der unabhängige – leider chancenlose – Präsidentschaftskandidat Daniel Funeriu schickte CG ein Chemie-Lehrbuch der 7. Klasse!) oder dauernden Äußerungen primitivsten nationalischem Revisionismus verschont.

In dem Maße, wie die hurrapatriotischen Wallungen der Nation wegen dem „dakischen“ Goldhelm (den bisher niemand als „dakisch“ zweifelsfrei identifizierte) und den drei gestohlenen dakischen Armreifen abebben, kommen wieder die Überlegungen zur Rolle staatlicher Institutionen – auch des CCR – in der Demokratie und im Wahlprozess und die Kritik der Möglichkeiten interessierter (politischer) Interventionen, Attacken auf die Justiz-Unabhängigkeit, zum Zug. Es wird von der „galoppierenden Degradierung“ dieser Institutionen gesprochen, von ihrer „strukturellen Unfähigkeit“, nach demokratischen Kriterien zu funktionieren, nach Gesetz, mit Transparenz, unabhängig von politischer Beeinflussung.
Nur geht es nicht allein um „Degradierung“ und „strukturelle Unfähigkeit“, sondern um eine verallgemeinerte Impotenz, demokratisch Politik zu machen. Das gilt fürs Präsidialamt, das beim Dezemberschock erst von reinster Reinheit des Wahlvorgangs sprach (weil die Geheimdienste vorgeblich nichts Illegales gemeldet hätten), um ein paar Tage später das glatte Gegenteil zu behaupten – und jedes Mal, ohne Beweise zu liefern. Dass der gestoppte Rechtsextremist CG uns ungewollt tagtäglich mit Beweisen zumüllt, dass jener Wahlstopp richtig war – das ist etwas anderes, denn auf die Laufband-„Nachlieferung“ der Beweise durch das Schwarze Schaf hätten wir gern verzichtet, wenn die „Institutionen“ (Präsidialamt, Geheim- und Sicherheitsdienste usw.) ihren Job beizeiten, korrekt, ohne Hinterlist und öffentlichkeitsfreundlich gemacht hätten! So aber muss man nun vermuten, dass sie das nicht konnten, weil dazu unfähig und unbefugt – aus Mangel an Eignung (folglich müssten alle umgehend ausgetauscht werden!), aus Geheimhaltungsmanie („Wir da oben müssen denen dort unten nicht alles unter die Nase reiben!“), aus typisch rumänischem Je-m`en-fiche-ismus (der Präsident „sperrte“ für einen Monat Cotroceni für die Öffentlichkeit „zu“, war abgetaucht).

Zu alldem kommt jetzt der monopolkapitalistische Fratschler Trump, öffnet diktatorische Energieschleusen, die man seit der Zwischenkriegszeit nicht mehr kannte. Derweil unser Bildungsministerium die Kinder 12 Jahre lang mit Religion vergraulen will – statt ihnen Logik beizubringen.