Wie allgemein bekannt, sind in Rumänien sämtliche Arbeitsverhältnisse sowie wichtige Änderungen dazu in einem elektronischen Arbeitnehmerregister einzutragen. Nachdem 2025 der Wechsel vom alten „Revisal“ zum neuen „REGES-Online“ vollzogen wurde, ist seit Januar 2026 ausschließlich REGES zu verwenden. Mit Urteil Nr. 83 vom 2. April 2026 in der Rechtssache Nr. 7745/2/ 2025 hat das Appellationsgericht Constanța den Regierungsbeschluss Nr. 295/2025 – die Rechtsgrundlage von REGES Online – aufgehoben. Welche Auswirkungen hat dies in der Praxis?
Worum ging es in dem Rechtsstreit?
Die Klage wurde von der Nationalen Vereinigung der Arbeitsrechtsexperten (UNELM) gemeinsam mit mehreren Unternehmen und Beratungsgesellschaften aus den Bereichen Personalwesen, Arbeitsrecht und Lohnbuchhaltung auf dem Verwaltungsrechtsweg erhoben. Das Gericht hat der Klage stattgegeben, die vollständige Aufhebung des Regierungsbeschlusses 295/2025 verfügt, den Antrag auf Suspendierung seiner Wirkung jedoch abgewiesen.
Welche Auswirkungen hat das Urteil?
Urteile in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, die Rechtsakte ganz oder teilweise für nichtig erklären, sind generell nur dann allgemeinverbindlich (erga omnes), wenn sie rechtskräftig werden. Diese Urteile werden erst nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für die Zukunft wirksam.
Das Urteil Nr. 83 ist noch nicht rechtskräftig, da hiergegen noch das Rechtsmittel der Revision (recurs) statthaft ist. Die Revision ist ggf. beim Appellationsgericht Constanța einzureichen und wird vom Obersten Gerichtshof (ICCJ) entschieden.
Da der Rechtsakt nicht suspendiert wurde, ist er bis zur etwaigen Rechtskraft des Urteils Nr. 83 unverändert anwendbar. Die Revisionsfrist beträgt:
- fünf Tage ab Zustellung an den jeweiligen Kläger für eine Revision gegen die Abweisung des Antrags auf Suspendierung des Regierungsbeschlusses 295;
- 15 Tage ab Zustellung des Urteils an den Beklagten für eine Revision gegen die Entscheidung zur Sache – die Aufhebung des Regierungsbeschlusses.
Bis zur Erstellung dieses Beitrags wurde laut Onlineportal der Justiz weder gegen die Abweisung des Suspendierungsantrags noch gegen die Aufhebung des Regierungsbeschlusses 295 Revision eingelegt.
Was kann nun geschehen?
Folgende Fälle können eintreten:
– In Bezug auf die Suspendierung des Regierungsbeschlusses 295
- Die Kläger legen Revision ein, die zum Obersten Gerichtshof weitergeleitet wird. Dieser urteilt endgültig darüber, ob die Bestimmungen des Regierungsbeschlusses 295 bis zu einem endgültigen Urteil zur Sache weiterhin gelten.
- Es wird keine Revision hiergegen eingelegt. In diesem Fall wird die Abweisung des Suspendierungsantrags rechtskräftig – der Regierungsbeschluss bleibt bis zur endgültigen Entscheidung zur Sache voll in Kraft.
– Hinsichtlich der Aufhebung des Regierungsbeschlusses Nr. 295
- Die Regierung legt Revision ein, die zur Entscheidung zum Obersten Gerichtshof weitergeleitet wird.
- Die Regierung legt keine Revision ein. Das Urteil des Appellationsgerichts Constanța, mit dem der Regierungsbeschluss Nr. 295 für nichtig erklärt wurde, wird damit rechtskräftig. Ab der Veröffentlichung dieses Urteils ist die Rechtsgrundlage für REGES-Online außer Kraft.
Was bedeutet die Abweisung der Suspendierung des Regierungsbeschlusses 295?
Momentan ist der Rechtsakt mangels Suspendierung für jedermann voll anwendbar. Dies kann sich ändern, wenn
- keine Revision hiergegen eingelegt wird;
- der Oberste Gerichtshof einer etwaigen Revision gegen die Abweisung der Suspendierung nicht stattgibt;
Folglich sind alle Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, alle durch den Regierungsbeschluss 295 auferlegten Verpflichtungen einzuhalten. In der Praxis bedeutet dies, dass sämtliche Pflichten bezüglich der Registrierung von Arbeitsverhältnissen oder Änderungen auf der REGES-Online-Plattform einzuhalten sind – einschließlich aller geltenden Registrierungs- und Meldefristen.
Darüber hinaus können die zuständigen Arbeitsinspektorate weiterhin Kontrollen durchführen und bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen gemäß Regierungsbeschluss 295 die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen verhängen.
Fazit
Obwohl der Regierungsbeschlusses Nr. 295/2025 über REGES-Online gerichtlich für nichtig erklärt wurde, bleiben seine Bestimmungen derzeit wirksam und sind somit anwendbar und durchsetzbar. Die Regierung ist befugt, Revision gegen diese Nichtigkeitserklärung einzulegen, womit der Oberste Gerichtshof endgültig darüber entscheiden muss. Dies dürfte in der Praxis viele Monate, möglicherweise auch über ein Jahr, dauern. Sollte allerdings keine Revision eingelegt werden, würde dies REGES-Online in relativ kurzer Zeit komplett unanwendbar machen. Trotz der aktuellen Regierungskrise rechnen wir mit einer Revision. Wir werden weiter berichten.
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