Kronstadt – Vor 38 Jahren fand das stärkste Erdbeben der Nachkriegszeit statt, welches im Kreis Kronstadt/Braşov über 3000 Wohnungen beschädigte und 69 unbewohnbar machte. Zwar sind Schutzbunker während eines Erdbebens nutzlos, da niemand Beben voraussagen kann und also niemand vorsorglich Schutz suchen kann, doch Bauregelungen und Zivilschutzauflagen sehen für Ortschaften Schutzbunker für den Notstand vor. In Kronstadt gibt es derer 145 fast ausschließlich in den Kellerbereichen von Plattenbauten, die nach 1980 errichtet wurden. Nur zwei liegen auf ehemaligen Werkgeländen und stammen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs als sie für die militarisierte Belegschaft der Flugzeug- oder der Eisenbahnwaggonfabrik eiligst errichtet wurden. Und das auch nur erst 1944, nach den Luftangriffen der USA-Force. Doch diese sind längst unbrauchbar geworden und sollte eine Notstandlage ausgerufen werden, so hätten nur etwa 30.000 Stadtbewohner in den vorhandenen Bunkern Platz, d.h. etwa 12 Prozent.
Und dies nur unter der Voraussetzung, dass die Stadtbevölkerung auch davon Kenntnis hat, wo sich diese befinden. Laut Zivilschutzgesetz von 1996 müssen alle Industrieanlagen oder Werke, Schulen, Spitäler und andere öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Bahnhöfe über Schutzräume verfügen. Und laut Bestimmung alle Neubauten, welche nach 1996 errichtet wurden, sowieso: neun Quadratmeter ist die gesetzlich vorgesehene Mindestfläche und ein Mindestvolumen/Person von 2,5 Kubikmeter. Als ersten Schritt in Richtung Umsetzung der Auflagen, beabsichtigt nun die Stadtverwaltung die Schutzräume und Bunker einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und als solche zu beschildern.
Dabei dürfte auch bezüglich des ominösen Verkehrstunnels entlang der Graft, Klarheit geschaffen werden: in dem Berg befindet sich nämlich der größte Schutzbunker der Stadt, der auch gesetzmäßig eingerichtet ist und jederzeit für einen Notstand offen steht. Haken an dem Tunnelprojekt ist, dass dieser quer durch den Bunker führen sollte, was die Nationale Zivilschutzbehörde kurzerhand untersagt hat.