Schwere Haftstrafen für Schwindelprofessoren

Gericht zieht Urteilsspruch vor/ Auch der „Fakultätensammler“ verurteilt

Reschitza – Überraschend hat das Kreisgericht Karasch-Severin, nach Absprache mit der aus Bukarest angereisten DNA-Staatsanwaltschaft, den Urteilsspruch im ersten Prozess gegen die der Schmiergeldnahme beschuldigten Hochschullehrer und einen der Schmiergeldgabe beschuldigten Studenten terminlich vorgezogen. Montag am späten Nachmittag sprach das Gericht in Reschitza schwere Haftstrafen gegen die meisten der Angeklagten aus. Ex-Prodekan Florin Fran], der sich, aufgrund der öffentlich gewordenen Registrierungen seiner liebestollen Nachstellungen einer als Studentin getarnten verdeckten Ermittlerin der DNA, den Spitznamen „der Verliebte“ eingehandelt hatte (langes Diskussionsthema zwischen den Richtern und seinem Verteidiger: „Kann ein Kuss als Beeinflussung einer Prüfung angesehen werden!“), wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Die aus Bessarabien nach Reschitza umgesiedelte Dozentin Irina Oriol, die in flagranti von der DNA erwischt wurde, bekam die härteste Strafe: drei Jahre und zehn Monate Gefängnis. Die rechte Hand des Ex-Senatschefs Marian Mihăilă, Hochschulassistentin Ruxana Ghiţă, die sich vor allem beim Verkauf älterer Abschlussarbeiten aus dem Archiv hervorgetan hatte, wurde zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Hochschulprofessor Vişan, der vor den Richtern den gelungensten Reueauftritt hatte, wurde zu zweieinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt und auch der Student Alexe Ilici, der „Fakultätensammler“, der sich als eifriger Kollaborateur der Staatsanwälte erwiesen hatte, bekam zwei Jahre auf Bewährung für Schmiergeldgabe. In seinem Fall und angesichts der klaren Aktenlage sowie infolge der Tatsache, dass er am selben Tag die Psychiatrie Gataja verlassen hatte, ging das Gericht davon aus, dass der vorgezogene Urteilsspruch keinerlei Schädigung seiner Rechte bedeutet. Gegen alle Urteile kann Einspruch erhoben werden.