Die neue rumänische Regierungskoalition, zusammengesetzt aus den pro-europäischen Parteien, hat beschlossen, im Parlament die Vertrauensfrage für einen Gesetzesentwurf (der „Entwurf“) über eine Reihe steuerlicher und haushaltspolitischer Maßnahmen zu stellen. Erklärtes Ziel sind die Reduzierung des Haushaltsdefizits und die Verhinderung einer Herabstufung des Kreditratings des Landes durch internationale Agenturen.
Der Entwurf gilt als angenommen, wenn innerhalb von drei Tagen nach seiner Einbringung im Parlament ein Misstrauensantrag entweder nicht gestellt wird oder scheitert. Gelingt ein etwaiger Misstrauensantrag, wird die Regierung entlassen und der Entwurf abgelehnt.
Der Entwurf regelt eine Reihe spezifischer Maßnahmen v. a. in den Bereichen Steuern, öffentliche Ausgaben, Bildung, Gesundheit und Verkehr. Nachfolgend werden die steuerrelevanten Maßnahmen beschrieben.
• Dividendensteuer
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Steuersatz auf Dividenden für gebietsansässige und gebietsfremde natürliche und juristische Personen von 10 Prozent auf 16 Prozent erhöht. Der neue Satz gilt für Dividenden, die ab dem 1. Januar 2026 ausgeschüttet werden. Für Dividenden, die bereits aufgrund von Zwischenabschlüssen 2025 oder eines 2025 geänderten Geschäftsjahres ausgeschüttet werden, bleibt er bei 10 Prozent. Damit ist es nicht notwendig, die Steuer nach der Regularisierung der Dividenden auf Grundlage des Jahresabschlusses 2025 neu zu berechnen.
• Umsatzbesteuerung für Kreditinstitute steigt
Ursprünglich betrug die Steuer 2 Prozent des Umsatzes für 2025 und 1 Prozent für 2026. Laut Entwurf soll diese Steuer vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026 4 Prozent des Umsatzes betragen. Ausgenommen sind Kreditinstitute mit einem Marktanteil von weniger als 0,2 Prozent der gesamten Nettoaktiva des rumänischen Bankensektors.
• Glücksspiele
Der Steuersatz auf Einkünfte aus Preisen und Glücksspielen wird für Beträge bis zu 10.000 Lei von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Die Steuersätze für die übrigen Einkommensklassen bleiben gleich.
• Besteuerung von natürlichen Personen
Einkünfte aus der Übertragung von Eisen- und Nichteisenmetallen sowie Legierungen aus dem persönlichen Vermögen sind im steuerpflichtigen Einkommen (10 Prozent) der natürlichen Personen enthalten.
Ehemann, Ehefrau und Eltern ohne eigenes Einkommen, die auf eine versicherte Person angewiesen sind, sind nicht mehr von der Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags befreit.
Rentner schulden einen Krankenversicherungsbeitrag für den Teil der Rente, der 3000 Lei überschreitet.
• Umsatzsteuer
Der Normalsatz steigt von 19 auf 21 Prozent. Dieser gilt für steuerpflichtige Umsätze, die nicht von der Steuer befreit sind oder nicht dem ermäßigten Satz unterliegen.
Die bisher bestehenden ermäßigten Sätze (5% und 9%) gehen in einen Satz von 11 Prozent über. Dieser gilt für eine Reihe von Lieferungen oder Leistungen wie etwa die Lieferung von Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch, Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Düngemittel, Pestizide, (Hand-)Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Dienstleistungen, Eintritt zu Museen, Schlössern, Gedenkstätten, historischen Denkmälern, Zoos und botanischen Einrichtungen, sowie Beherbergungs-, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen usw.
Der ermäßigte Satz von 9 Prozent für Wohnungen, die im Rahmen der Sozialpolitik verkauft werden (bei Kauf einer Wohnung von maximal 120 Quadratmeter im Wert von maximal 600.000 Lei ohne USt.), wird abgeschafft. Für Vorverträge, die bis zum 31. Juli 2025 abgeschlossen werden, gilt der Satz von 9 Prozent bis zum 31. Juli 2026 weiter, wenn die Wohnung bei Lieferung, die spätestens zum 31. Juli 2026 erforderlich ist, bewohnbar ist, und seit dem 1. Januar 2023 keine andere Wohnung mit ermäßigtem USt.-Satz erworben wurde. Ein Nachweis der Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 20 Prozent des Immobilienwertes ohne USt. bis zum 31. Juli 2025 ist erforderlich.
Die USt.-Befreiung für Bau-/Modernisierungsdienstleistungen und Lieferungen von medizinischen Geräten an Krankenhäuser im Besitz gemeinnütziger Einrichtungen wird ab dem 1. August 2025 abgeschafft. Für nach diesem Datum ausgestellte Rechnungen, die sich auf Vorgänge vor dem 1. August 2025 beziehen, erfolgt die Befreiung durch Rückerstattung aus dem Staatshaushalt nach einem vom Finanzminister festgelegten Verfahren.
• Verbrauchsteuern und andere Sondersteuern
Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren und Energieerzeugnisse (Benzin, Diesel, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Elektrizität) werden erhöht.
Fazit
Die rumänische Regierung hofft, durch die Maßnahmen, für die sie im Parlament die Vertrauensfrage gestellt hat, das Haushaltsdefizit zu verringern, um die mit der Europäischen Union vereinbarten Ziele zu erreichen. Ein zweites steuerliches Paket zu diesem Zweck ist bereits in Diskussion.
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