Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag für einen doppelten Eklat gesorgt: Zum einen befand es die letzte Woche vom Senat auf Vorschlag der PSD hin vorgenommene Ernennung des bisherigen Rechnungshofschefs Mihai Busuioc zum Verfassungsrichter für verfassungskonform, obwohl der 51-Jährige die rechtlichen Voraussetzungen für das Amt – nämlich mindestens 18 Dienstjahre im Justizwesen oder im Bereich der Jura-Lehre – nicht erfüllt. Gegen besagte Ernennung des Oberhauses hatte eine Senatorin der rechtsextremen Partei SOS Verfassungsbeschwerde eingelegt, die die Verfassungsrichter am Dienstag indes als „unbegründet“ abwiesen.
Für noch mehr Empörung sorgten allerdings die jüngsten VG-Pläne in eigener Sache: So wollen die Verfassungshüter ihren drei scheidenden Kollegen Marian Enache, Livia Stanciu und Attila Varga, deren Amtszeiten in wenigen Tagen bzw. Mitte Juli ablaufen, trotz der gegenwärtigen Austeritätszeiten Verrentungsbonifikationen in Höhe von 180.000 Lei pro Person zusprechen. Die Verfassungsrichter würden sich damit de facto über geltendes Recht hinwegsetzen, da die Vorgängerregierung unter Premierminister Marcel Ciolacu (PSD) angesichts des ausgeuferten Haushaltsdefizits die in vielen Behörden gängigen Verrentungsboni bereits Ende letzten Jahres per Eilerlass aussetzen ließ. Das Verfassungsgericht könnte den Beschluss jedoch mit seinem eigenen Dienstgesetz begründen, dessen Art. 71, Abs. 5 vorsieht, dass die Verfassungshüter bei Ablauf ihrer Amtszeit Anspruch auf eine Verrentungsbonifikation in Höhe von sechs Nettolöhnen haben. Das Gremium will kommende Woche über die Mega-Boni entscheiden. Juristen zufolge wären diese zwar „nicht unrechtmäßig, jedoch zweifelsfrei unmoralisch“.