Verjährungsfrist für Mord wurde aufgehoben

Symbolbild: sxc.hu

Bukarest (ADZ) - Angenommen wurde in der Abgeordnetenkammer am Dienstag u. a. der Gesetzesentwurf über die Novellierung des Strafgesetzbuches. Im Falle jedwelcher Verbrechen, die zum Tod des Opfers führen, ist die Verjährungsfrist aufgehoben. Keine Verjährung mehr gilt auch für Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit. Zu den Initiatoren des Abänderungsantrages hat der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ gehört, die Abgeordnetenkammer war federführendes Gremium. Debattiert worden war der Novellierungsantrag am 21. Februar, die Novellierung des organischen Gesetzes war am 22. Juni 2011 vom Senat angenommen worden. Rumänien hat zu den wenigen Staaten gehört, dessen Strafgesetzbuch eine solche Verjährung vorsah.