„Vorbeugender Vergleich“ (concordat preventiv) zur Insolvenzvermeidung

Insolvenzverfahren sind Teil einer funktionierenden freien Marktwirtschaft, auch wenn sie oftmals mit erheblichen Nachteilen für die Beteiligten verbunden sind. Es bestehen jedoch Situationen, in denen eine institutionelle Unterstützung des Schuldners erforderlich ist, um eine Insolvenz effektiv abzuwenden. Für solche Fälle sieht das rumänische Recht das Instrument des „vorbeugenden Vergleichs“ (rum. concordat preventiv), vor, das in der Praxis immer wieder verwendet wird.

Was ist der vorbeugende Vergleich?

Ein „concordat preventiv“ ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, das ausschließlich von Unternehmen, die sich noch nicht in Insolvenz befinden (noch zahlungsfähig sind), sind, beantragt werden kann, und soll die Insolvenz gerade vermeiden.  Für die Eröffnung des Verfahrens muss sich das Unternehmen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, die ohne koordinierte Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Insolvenz führen würden.

Der vorbeugende Vergleich wird durch einen gerichtlichen Verwalter betreut, der während des Verfahrens die Aufsicht über den Schuldner führt. Kern des Verfahrens ist ein Sanierungsplan, der Maßnahmen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens enthält, u. a.:

  • Reduzierung der Verbindlichkeiten (hair-cut);
  • Reorganisation der betrieblichen Abläufe;
  • Änderungen in der Unternehmens- oder Managementstruktur.

Der Sanierungsplan muss von der Mehrheit der am Verfahren beteiligten Gläubiger angenommen werden.

Was unterschiedet den Vergleich vom Insolvenzverfahren?

Der vorbeugende Vergleich findet zwar wie das reguläre Insolvenzverfahren vor dem Landgericht (Tribunal) statt, weist aber mehrere Unterschiede dazu auf:

 

  • Teilweise Öffentlichkeit
    Die grundlegenden Informationen über das Verfahren – wie z. B. Antrag und Eröffnung – sind über das elektronische Justizportal Rumäniens öffentlich einsehbar. Detailinformationen, wie etwa das Urteil zur Eröffnung, der Sanierungsplan an sich oder beteiligte Gläubiger, sind hingegen nur beschränkt zugänglich.
  • Keine umfassende Beteiligung aller Gläubiger
    Im Gegensatz zur Insolvenz, bei der alle Gläubiger zu beteiligen sind, müssen bei dem vorbeugenden Vergleich nicht alle Gläubiger geladen werden. Der Schuldner darf die zu ladenden Gläubiger bestimmen.
  • Beschränkung der Veröffentlichung
    Sind bei einer Insolvenz sämtliche Unterlagen im Insolvenzblatt zu veröffentlichen, besteht für Urteile, den Sanierungsplan oder andere Maßnahmen des vorbeugenden Vergleichs keine derartige Pflicht.


Vorteile für den Schuldner – Risiken für Gläubiger

Zur Unterstützung des Sanierungsprozesses beinhaltet das rumänische Recht verschiedene Schutzmechanismen für Schuldnerunternehmen. Die bedeutendste davon betrifft Vollstreckungsverfahren. So werden ab der Verfahrenseröffnung sämtliche laufenden Vollstreckungen gegen den Schuldner ausgesetzt; neue Vollstreckungen dürfen nicht eingeleitet werden. Anhängige Klagen gegen den Schuldner dürfen zwar weiterverhandelt und beendet werden, jedoch ist keine Vollstreckung daraus möglich.

Ursprünglich war vorgesehen, diesen Suspendierungseffekt erst nach gerichtlicher Bestätigung des Sanierungsplans eintreten zu lassen, der Zeitpunkt wurde gesetzlich aber doch auf die Verfahrenseröffnung vorverlagert. Vollstreckungen sind zunächst für vier Monate blockiert, um den Sanierungsplan vorzubereiten, der Zeitraum kann u. U. um bis zu weitere acht Monate verlängert werden.

Schutzmaßnahmen für Gläubiger

Zur Minimierung der Risiken einer Vermögensminderung mittels vorbeugenden Vergleichs des Schuldners bietet das rumänische Recht Gläubigern mehrere Absicherungsinstrumente, die es rechtzeitig zu nutzen gilt. Hierzu gehören insbesondere Sicherheiten wie Hypotheken, der Eigentumsvorbehalt etc.

Sind diese vereinbart, erhöhen sie die Aussichten auf erfolgreichen Forderungseinzug erheblich, und bieten zudem eine günstige Position bei Verhandlungen über einen Sanierungsplan. Sicherheiten über bewegliche Güter sollten im rumänischen elektronischen Archiv für Mobiliarsicherheiten (AEGRM) eingetragen werden.

Schließlich kann das Urteil auf Eröffnung des „Concordats“ durch Berufung angefochten werden. Meistens wird dies auf die tatsächliche Insolvenz des Schuldners gestützt.

Fazit

Der vorbeugende Vergleich ist ein sanierungsfreundliches Instrument des rumänischen Rechts, das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten einen geordneten Ausweg aus einer drohenden Insolvenz bietet. Aus Gläubigersicht kann dies den Forderungseinzug erschweren; allerdings stehen dem Schuldnerschutz Sicherungsmaßnahmen und rechtliche Prüfmechanismen gegenüber. Gläubiger sollten – v. a. bei größerem Forderungsvolumen – bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen geeignete Sicherheiten vereinbaren, um ihre Interessen effektiv wahren zu können.


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