Die Krise der Reschitzaer Universität muss als Krise des Unterrichts- und Universitätswesens in Rumänien angesehen werden. Ein Dutzend Unterrichtsminister – manche Dutzendware – haben ebenso viele Reformprojekte des Bildungswesens (jede Reform des Bildungswesens braucht gut ein Jahrzehnt der Feineinstellung...) initiiert, aber nie die erwünschten 6 Prozent des BIP für die Schulen erhalten. Dass das Unterrichtsministerium, chronisch unterfinanziert (Prioritäten der Parlamentsmehrheiten: die eigenen goldenen Eiern), bei erstbester Gelegenheit der UEM Reschitza am 17. August jede Finanzierung gekappt hat, ist eine Folge davon.
Informell ist dem Unterzeichner dieses Beitrags bekannt, dass die Dinge mit der Reschitzaer Uni in etwa so laufen hätten müssen, wie seit Jahren im voruniversitären Unterrichtswesen üblich: Schulleiter, wenn sie nicht grad die strammfestesten Stützen oder Parteienseilschaften haben, werden so rapide ausgewechselt, dass es letztendlich jedem Krethi und Plethi möglich ist, in sein Curriculum Vitae einmal „Schulleiter“ reinzuklecksen, wenn er Verdienste gegenüber seiner Partei hat.
Zwei von denen, die seit Jahren das Bildungswesen des Banater Berglands verkrachen, sollen nach unseren Quellen den Stein ins Rollen gebracht haben. Dass dies ausdrücklich bei der Staatsanwaltschaft des Obersten Justiz- und Kassationshofs geschah, ist eines der Indizien dafür. Nur: es war zu hoch gegriffen. Der Tatbestand der Korruption, den wir bisher ausführlich in unsrer Zeitung dokumentiert haben, gehört eigentlich in den Bereich der Kleinkorruption (Bestechung mit Parfümfläschchen, kleinen Euro-Summen oder der Aussicht auf „sexuelle Gegendienste“) – und damit haben sich die Antikorruptionsbehörden auf Kreisebene und nicht vom höchsten Justizgremium Rumäniens zu befassen.
Außerdem: es scheint immer glaubhafter, dass die vielmonatige Abhöraktion, die von den Staatsanwälten mit Hilfe des Inlandssicherheitsdienstes SRI aufgezogen wurde, ohne richterlichen Beschluss geschah – was eindeutig gesetzwidrig ist. Wenn es denn tatsächlich so war, die es die Verteidiger der Angeklagten behaupten. Vor Gericht konnte der anklagende Staatsanwalt vorerst keinen Nachweis dieser richterlichen Erlaubnis vorlegen.
Andrerseits: wenn das Ministerium einer Hochschule die Finanzen vorenthält, hat die Hochschule laut Arbeitsgesetzbuch die Möglichkeit, das Hochschuljahr einzufrieren, die Arbeitnehmer der Hochschule in die „technische Arbeitslosigkeit“ bei 75prozentiger Lohnfortzahlung zu schicken und die Tätigkeit zu Beginn des Neuen Haushaltsjahres wieder aufzunehmen.
Für Rektorin Doina Frunzăverde (die letztendlich im Visier der gesamten Vorgänge zu stehen scheint und die noch vor Beendigung ihres Mandats im Januar 2016 gekippt werden sollte) ergäbe sich daraus eine spannende Situation: als Rektorin, die ihr Mandat nicht zu Ende führen konnte, darf sie 2016 wieder kandidieren, sagt das Bildungsgesetz.
Sie hatte bei den vorherigen zwei Mandaten einmal 100 Prozent Zustimmung, einmal bloß zwei oder drei Gegenstimmen...