Eine der probatesten Kennerinnen des Beginns der Neuzeit bei den Rumänen, zwischen der ausklingenden Phanariotenzeit und der 48er Bewegung, Constanţa Vintilă-Ghiţulescu, bringt bei Humanitas ein neues Buch heraus. Das Buch behandelt ihr Hauptthema, die Jahre 1750-1860 (wie ihre in Frankreich abgelegte Doktorarbeit), eine pittoreske und über das Heute in vieler Hinsicht aufschlussgebende Zeit der Bildung der Mentalitätsgeschichte der Rumänen der Walachei, die heute noch für Rumäniens Politik ausschlaggebend sind.
Ein Kapitel erklärt die Haltung der Rumänen zu Übersichten, konkret der Volkszählung von 1830. Die Autorin schreibt, sie schaue „mit Amüsement und Trauer“ auf das heutige politische Herumwinden im Zusammenhang mit dem Volksentscheid über die Amtsenthebung B²sescus und dessen Beurteilung durch das Verfassungsgericht.
Volkszählungen sind eine Geschichte an sich. In der Moldau und der Walachei sie eine Volkszählung immer etwas Schwieriges gewesen, erzählt die Kennerin, „denn Siebenbürgen, einmal in der Logik des deutschen Systems, hatte eine andere Entwicklungslinie.“
Kirchenregister wurden in der Walachei kaum geführt. Ab 1700 beginnt die orthodoxe Kirche eine Übersicht der Scheidungen anzulegen. Geburten-, Todes-, Heiratsregister wurden vernachlässigt. Die von Rußland (1828-1824 Protektoratmacht der Donaufürstentümer) erzwungenen „Organischen Reglements“ forderten, Ausweispapiere auszustellen und eine Volkszählung durchzuführen – was jeder moderne Staat brauchte, der Steuern einnehmen wollte. Klare Bevölkerungsübersichten bedeuten klare Steuer- und Gebührenverhältnisse, Staatseinnahmen.
Die Bevölkerung mauerte. Durch Entzug vor der Registrierung, durch Falschangaben. „Es ist etwas Alltägliches, niemand Einsicht zu gewähren in sein Vermögen“, berichtet der oberste Staatsdiener von Teleorman 1834 entschuldigend. Die Schutzmacht Rußland braucht die Bevölkerungsübersicht wegen der Geldeinnahmen und der „Privilegierten“ – Bojaren, Popen (schon damals!) usw. Zwei Jahre (1832-34) dauert es, bis die Bojaren ihre Situation mit Originaldokumenten nachweisen. Das wird immer wieder neu überprüft und neu aufgenommen. Die Volkszählung beginnt 1831 und ist nach sieben Jahren immer noch nicht abgeschlossen. Fürst Ghika verschiebt am 1. April 1838 die Eröffnung der Ständeversammlung, weil ihm immer noch keine Daten über die Volkszählung vorgelegt sind – die er zur Eröffnung präsentieren wollte. Das Departement der Inneren Angelegenheiten meldete bloß, dann man sich „damit dem Ende nähert“.
Ausweispapiere waren der Bevölkerung verdächtig. Entweder sie landeren ganz unten in Koffern, oder es wurde Feuer damit angefacht. Bloß Vermögensnachweise – „zapis“ – galten etwas. Die Gesellschaft war (und ist?!) eine mündliche. Schriftliches galt nichts. Beziehung, Sichtbarkeit, war in der Gesellschaft wichtig, nicht Lesbares, Niedergeschriebenes. Der Mensch war Person, nicht Dokument. Zeugenaussagen galten mehr als Papiere.