Sabina Kienlechners Beitrag verweist auch auf die Denker um Max Weber, die meinen, Recht und Moral seien unvereinbar. In diesem Fall trifft das eher zu. Denn das bayerische Urteil im Fall Stephani ignoriert nicht nur ein (richtungsweisendes) Urteil des Bundesgerichtshofs in einem ähnlich gelagerten Fall: „Zweifel“, zitiert Kienlechner den BGH, „die sich auf lediglich theoretische Möglichkeiten begründen, für die tatsächliche Anhaltspunkte nicht bestehen, sind nicht von Bedeutung“, weil: das Gesetz „setzt eine von Zweifeln freie Überzeugung nicht voraus. Das Gericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewißheit verlangen, ob eine Behauptung wahr und erwiesen ist. Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen, die den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuräumen.“
Auch aufgrund dieser geschickt formulierten Begründung von Urteilsvoraussetzungen darf man mit Fug und Recht beides annehmen: dass der Kläger identisch ist mit dem unter den Decknamen „Moga/Marin“ operierenden Securitate-Spitzel Claus Stephani, aber auch, wie er behauptet, dass er seine ursprüngliche Mitarbeit abgebrochen und dass die Securitate-Offiziere, die mit der „Überwachung“ der rumäniendeutschen Literaten beauftragt waren, aufgrund anderer Quellen ihre Berichte schrieben und mit „Moga/Marin“ unterschrieben. Tatsache ist: es hat sich bisher kein Bericht gefunden, der seine Unterschrift trägt, und es gibt im CNSAS-Archiv auch keine Verpflichtungserklärung des damaligen stellvertretenden Chefredakteurs der „Neuen Literatur“. Oder auch: es ist keine gefunden worden... . Mir hat man von CNSAS ja auch zugesichert, es fände sich in ihrem Archiv kein Securitate-Dossier über mich, während ich es bis 1989 mehrmals sehen konnte, beim Sitz der Reschitzaer Securitate, wo der Offizier im etwa 500-A4-Blatt-Opus demonstrativ rumblätterte... Überlegenswert, was das bayerische Oberlandesgericht in der Urteilsbegründung zur CNSAS-Offenbarung schreibt: „daß sich aus den erwähnten Behördenschreiben lediglich eine Übereinstimmung der Identität des Klägers mit den genannten Bezeichnungen ergibt. Die Ausübung einer konkreten Tätigkeit des Klägers (...) wird hierdurch nicht bestätigt.“ Zweifel...
Stimmt ja. Doch: warum wurde man, als junger Schreibender, vor jedem Besuch der „Neuen Literatur“ auf dem Ana Ip²tescu-Boulevard in Bukarest von freundlich gesinnten Freunden gewarnt, sich nur ja zu kontrollieren, wenn man mit den Stellvertreter des Chefredakteurs spricht; warum gibt es so viele Einzelheiten in den Berichten, die nur in Gegenwart des Münchener Klägers zur Sprache gekommen sind? So viele Mikrofone hatten die gar nicht...
Herta Müller im Sommer 2009 zu den rumäniendeutschen Spitzeln, die Bundesbürger sind: „Nie hat sie jemand behelligt. Die (...) Stasi-Debatte kann ihnen den Buckel runterrutschen. Sie sind alle deutsche Staatsbürger, aber für die deutschen Behörden undurchschaubar.“ Nach dem Münchener Knebel-Urteil: undurchschaubar mit Rechtsschutz.