Reschitza – In einer Reihe von Videokonferenzen hat der Gesundheitsminister den Managern der Krankenhäuser bindende Anweisungen zur Nutzung des diesjährigen Haushalts aufgetragen. So dürfen die Personalausgaben 65 Prozent des Gesamthaushalts eines Krankenhauses nicht mehr überschreiten und für Arzneien müssen aus dem Haushalt zehn Prozent reserviert werden, „damit kein Kranker mehr genötigt wird, selber seine Arzneien oder medizinisches Bedarfsmaterial zu kaufen, die er zur Behandlung im Krankenhaus nötig hat.“
Den Managern wurde Ende Januar als Termin vorgeschrieben, um diese Details des Krankenhaushaushalts ins Konkrete zu übertragen und spätestens am 5. Februar erwartet das Gesundheitsministerium diese Detailpläne von jedem der über 300 Krankenhäuser Rumäniens. Das nennt das Ministerium „Einsammeln der Vorschläge“ aus dem ganzen Land. Darufhin und aufgrund dieses „Einsammelns“ soll eine Komission aus Vertretern des Gesundheitsministeriums und der Nationalen Krankenversicherungskasse CNAS Beschlussvorschläge ausarbeiten „zur Budgetierung der Vorschläge/Forderungen“ aus dem Territorium.
Laut Tudoriţa Nicula, der Generaldirektorin der Kreis-Krankenversicherungskasse CJAS Karasch-Severin, arbeiten die Krankenhäuser gegenwärtig aufgrund von monatlich zu erneuernden Zusätzen zu den Vertragsabschlüssen von 2013. Diese Situation wird allem Anschein nach bis Ende März – also das gesamte erste Jahresquartal 2014 über – andauern.
Danach kommt es aber wahrscheinlich noch dicker. Die Kreisdirektion für Gesundheit hat vergangene Woche eine Direktive als Rundschreiben ausgesandt, welche die Ziele des Gesundheitsministeriums zusammenfasst. Darin werden alle Krankenhausmanager aufgefordert, „einen realen Plan der Krankenhausbetten vorzulegen, aufgrund dessen die Vertragsbeziehungen mit der Krankenversicherungskasse festgelegt werden.“
„Keine Streichungen von Möbelstücken auf dem Papier“, wird gefordert. Die Krankenhäuser müssen ihre Leistungsindikatoren für jede einzelne Abteilung durchrechnen. Und als Lösungsrichtlinie wird vorgegeben, „keine Ärzte zu entlassen, sondern innerhalb des Krankenhauses eine Umschichtung vorzunehmen, die den realen Beanspruchungen der einzelnen Abteilungen entspricht.“ Nur so könnten je mehr Dienstleistungen von der Krankenversucherung finanziert werden. Und nur so, meinen die Initiatoren, könne ein Krankenhaus seine Haushaltszuwendungen effizient nutzen.
Damit erwartet man im System „den Augenblick der Wahrheit“, schreibt die Kreiskrankenversicherung. „Die physisch vorhandenen Krankenhausbetten“, aufgrund derer die Ausgaben der Krankenhäuser so hoch seien, „sollen nicht mehr auf dem Papier, sondern real verringert werden – dort, wo es sich als nötig zeigt.“ Die Formel, die im Rundschreiben verwendet wird, hat ihren Teil an sprachichem Reiz, ist aber grundtraurig: „Die physisch vorhandenen Betten sind Großverbraucher von Haushaltsfonds.“
Die Krankenhausverwaltungen werden bedrängt, zwischen „leistungserbringenden“ und „leistungsschwachen“ Krankenhausabteilungen zu unterscheidunden und von letzteren sollen dann Betten entfernt werden. Überschüssige Betten in „leistungsschwachen“ Abteilungen sollen vom Haushalt nicht mehr finanziert werden. Die Ärzte haben sich spontan gefragt: zwingen wir die Patienten dann nicht schon wieder, in die eigene Tasche zu greifen, um behandelt werden zu können, wenn sie das Unglück haben, zu einer Zeit eingeliefert zu werden, wo die „leistungserbringenden Betten“ alle belegt sind?
„Krankenhausaufenthalte kann sich nur programmieren, wer damit anderes verfolgt, etwa einen soliden und gut bezahlten Krankenurlaub“, meinte ein Arzt, der anonym bleiben wollte.
Dr. Dragoş Luca, der ansonsten eindeutig auf Seiten der Ärzteschaft stehende Direktor der Direktion für Öffentliche Gesundheit Karasch-Severin, zu diesem vom Gesundheitsministerium in Eintracht mit der Gesundheitsversicherung CNAS vorprogrammierte Dilemma, das – typisch für alle Entscheidungen aus Bukarest – wieder Mal die Folgen der Entscheidungen je weiter nach unten schiebt, konkret: auf die Manager der Krankenhäuser: „Die Krankenhäuser werden die Zahl ihrer Betten je nach leistungsschwachen Abteilungen verringern müssen, damit sie vertragsmäßig erfassbare ärztliche Dienstleistungen anbieten können. In die Rechnung einbezogen werden Indikatoren und die Entscheidungen müssten nach dem Optimisierungsgrad getroffen werden, welchen der Krankenhausmanager anstrebt. Das ist dann die Entscheidung jedes einzelnen Managers, aber in diesem Jahr wird man von der Realität im Krankenhaus ausgehen, aber auch von der Fähigkeit des Managers, die Haushaltsvorgaben einzuhalten.“