Bukarest (ADZ) – Zweiter Anlauf für das neue Integritätsgesetz: Die Abgeordneten haben am Montag die Vorlage auf das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts zugeschnitten. Das Gesetz wurde mit 183 Ja-Stimmen und 84 Gegenstimmen verabschiedet. Das Gesetz enthält nun die von PSD, PNL, USR, UDMR und der Minderheitenfraktion unterstützten Änderung, wonach die Vermögenserklärungen von Amtsträgern wieder öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Die Integritätsbehörde (ANI) wird auf der Grundlage der von Amtsträgern eingereichten Interessen- und Vermögenserklärungen ein öffentliches Datenblatt zu den finanziellen Interessen erstellen. Dieses soll ab dem 1. Januar 2027 geführt werden.USR-Chef Dominic Fritz erklärte anschließend, dass die Partei gegen das Gesetz gestimmt habe, da es nach wie vor die „Anti-Temeswar-Änderung“ enthalte. Gemeint ist die Vorschrift, laut der vor allem kommunale Amtsträger unter bestimmten Umständen mit dem Verlust ihres Mandats bestraft werden können, auch wenn sie vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes rechtskräftig in Unvereinbarkeit und Interessenkonflikt befunden wurden. Das Verfassungsgericht hatte diese Rückwirkungsklausel für rechtskonform gehalten.





