Bukarest (ADZ) – Die Verbraucherschutzbehörde ANPC will Händler verpflichten, künftig neben dem Preis auch die Handelsmarge auszuweisen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde erneut zur öffentlichen Debatte gestellt. Konkret soll auf dem Preisschild stehen, zu welchem Preis der Laden das Produkt einkauft und welchen Aufschlag es auf diesen Preis verlangt. In einer ersten Fassung war noch von einem „Basispreis“ die Rede, nun sei das geklärt, so die Behörde. Doch ist weiter unklar, ob die Vorschrift für alle Firmen gelten soll oder nur für den Lebensmittelhandel. Während Verbraucher die Idee transparenter Preise begrüßen, finden die Händler sie nicht so gut. Die Umsetzung sei schwer machbar, da Einkaufspreise sich ständig ändern und oft dieselbe Ware im Regal unterschiedliche Beschaffungspreise hat. Verbände warnen zudem, dass die Beschaffungspreise ein vertragliches Geschäftsgeheimnis seien und die Händler die einschlägigen Klauseln durch ihre Ausweisung verletzen könnten.