Aufhebung des Kompensationsgesetzes

Sämtliche Parteien stimmten dafür

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Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer stimmte am Mittwoch für die Aufhebung des Gesetzes, das die Kompensation unzumutbarer Haftbedingungen durch vorzeitige Entlassung vorsieht. 272 Zustimmungen standen nur fünf Enthaltungen gegenüber.

Premierminister Ludovic Orban bekräftigte, dass sich dies nur auf zukünftige Fälle auswirke, die Einstellung der Maßnahmen würde nicht bedeuten, dass ab sofort niemand mehr davon profitieren würde. In den Jahren 2017/18 waren 14.402 Verurteilte auf Basis dieses Gesetzes entlassen worden, 5,02 Prozent davon waren danach zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Rumänien 2017 aufgrund der menschenrechtswidrigen Zustände in den überfüllten Gefängnissen verurteilt. Darauf-hin legte die Regierung im Januar 2018 dem zuständigen Ministerkomitee des Europarates einen Maßnahmenplan vor, der die Modernisierung vorhandener sowie den Bau neuer Strafanstalten vorsieht. Laut des Verbandes für die Verteidigung von Menschenrechten in Rumänien (APADOR-CH) wurde bis Mitte 2019 weniger als die Hälfte der für diesen Zeitraum versprochenen Maßnahmen umgesetzt.