Bukarest (ADZ/dpa) - Die zum 1. Januar in Kraft getretene Öffnung des Arbeitsmarktes für Rumänen und Bulgaren in mehreren europäischen Ländern sorgt dieser Tage für hitzige Zuzugsdebatten, vor allem in Deutschland und Großbritannien. Während in Großbritannien die Debatte jedoch angesichts der zu Jahresbeginn völlig ausgebliebenen „Horden“ von Osteuropäern allmählich abflaut, scheint sie in Deutschland gerade erst richtig anzurollen.
Ausgelöst hatte sie Ende letzten Jahres die CSU, die den Zugang von Ausländern zum deutschen Sozialsystem erschweren will. So soll auf der heute stattfindenden, traditionellen Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth eine Beschlussvorlage abgesegnet werden, die den „fortgesetzten Missbrauch der europäischen Freizügigkeit durch Armutszuwanderung“ stoppt – etwa durch eine dreimonatige Sperrfrist für Hartz-IV-Hilfen an Zuwanderer.
Wörtlich hieß es im CSU-Dokument: „Wer betrügt, der fliegt.“ Der „Bild“-Zeitung erläuterte CSU-Chef Horst Seehofer zudem, dass schärfere Missbrauchsregelungen Bestandteil des Koalitionsvertrages seien – daher werde „das auch umgesetzt.“ Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) kritisierte die CSU-Kampagne gegen Zuwanderer: Wer die Arbeitnehmerfreizügigkeit infrage stelle, „schadet Europa und schadet Deutschland“, sagte Steinmeier der „Süddeutschen Zeitung“.
Allerdings kommen Forderungen nach schärferen Regeln gegen mögliche Armutsmigranten aus Rumänien und Bulgarien mittlerweile auch aus den Reihen der CDU: So sorgte der Europaabgeordnete Elmar Brok letzter Tage für Wirbel, nachdem er vorschlug, Fingerabdrücke von Zuwanderern als Maßnahme gegen Sozialhilfebetrug zu sammeln – ein Vorschlag, der in der CDU bisher allerdings auf Ablehnung stieß.
Wohl um den immer schrilleren Tönen und auch den Streitigkeiten in der Koalition zu diesem Thema ein Ende zu bereiten, vereinbarte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Vizekanzler und Bundesarbeitsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Einrichtung eines Staatssekretär-Ausschusses, der prüfen soll, „ob und welche operativen Maßnahmen die zuständigen Ressorts gegen den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen veranlassen können“, wie Vize-Regierungssprecher Georg Streiter mitteilte.