Bukarest (ADZ) – Der Beschluss des PNL-Landesrats zur Einberufung des Parteitags ist vorläufig ausgesetzt. Die Entscheidung des Gerichts in Bukarest auf Antrag einer Gruppe von Dissidenten ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Die Aussetzung gilt bis zu einer Entscheidung in der Sache über die Klage auf die volle Aufhebung des Parteitagsbeschlusses. Ein Termin für dieses Verfahren steht noch nicht fest. Die Kläger werfen der Parteiführung mehrere Verstöße gegen die Satzung vor. Sie bemängeln unter anderem, dass Fristen missachtet, Zuständigkeiten überschritten und ein in der Satzung nicht vorgesehener „außerordentlicher Landesrat“ geschaffen worden sei. Außerdem kritisieren sie das verkürzte Verfahren und die offene statt der geheimen Abstimmung bei Personalfragen. Das Gericht prüfte diese Vorwürfe inhaltlich noch nicht, sah aber ausreichende Anhaltspunkte, um die Wirkung des Einberufungsbeschlusses vorerst auszusetzen. Die Leitung des Gerichts hatte bereits drei Tage vor Eingang der Klage Sondersenate für Parteistreitigkeiten eingerichtet.





