Bukarest (ADZ) - Eine Instanz des Obersten Gerichts (OG) hat am Dienstag die von der Integritätsbehörde ANI eingelegte Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts Alba Iulia im Fall der Unvereinbarkeit der Ämter des Hermannstädter Bürgermeisters Klaus Johannis für „im Prinzip zulässig“ befunden. Der ANI sowie Johannis räumte die OG-Instanz eine zehntägige Frist ein, um ihre Standpunkte schriftlich darzulegen. Erst danach wird das Richtergremium erste Gerichtstermine für die eigentliche Gerichtsverhandlung festlegen. Ob die Höchstinstanz dabei zügig vorgehen oder eine Neuaufrollung des Falls beschließen wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.