Bukarest (Mediafax/ADZ) – 82 Abgeordnete der PNL und der USR hatten das Verfassungsgericht angerufen, nachdem sie kürzliche Änderungen in der Hausordnung der Abgeordnetenkammer für verfassungswidrig hielten. Es geht darum, wer verpflichtet ist, vor den Untersuchungsausschüssen des Parlaments zu erscheinen. Das Gericht hat die Klage abgewiesen und bestimmt, dass auch Chefs von staatlichen Institutionen, die sich nicht unter Parlamentskontrolle befinden, im Sinne der „loyalen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen/Behörden“ verpflichtet sind, vor diesen Ausschüssen auszusagen. Die Ausschüsse können widrigenfalls gerichtlich vorgehen.