Bukarest (ADZ) - Der tödliche Anschlag auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ hat auch hierzulande die Debatte über innere Sicherheit und Gefahrenabwehr neu entfacht: So wiesen Kommunikationsressort und Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag auf die Lücken der aktuellen Sicherheitsgesetzgebung hin, nachdem das Verfassungsgericht im letzten Jahr die beiden „Big Brother“-Gesetze (Vorratsdatenspeicherung und Erfassung persönlicher Daten beim Erwerb einer Prepaid-Karte) gekippt hatte.
Generalstaatsanwalt Tiberiu Niţu sprach von ener „Rechtslücke mit möglicherweise gravierenden Konsequenzen“ – zwischen dem „Recht auf Leben und jenem auf Wahrung des Briefgeheimnisses“ sei „zweifelsfrei ersteres“ vorzuziehen. Das Kommunikationsministerium berief ein Sonderkomitee, bestehend aus Vertretern der Ressorts Inneres, Äußeres, Kommunikation, Geheimdienste und Staatsanwaltschaften, zu einer Dringlichkeitssitzung ein, um über „zügige Lösungen“ zu beraten.
NGOs und auch Politiker erklärten sich indes besorgt über die Eile, mit der die Behörden nun Regelungen durchpeitschen wollen, die die Persönlichkeitsrechte einschränken würden. Der PNL-Abgeordnete Radu Zlati warf Generalstaatsanwalt und Geheimdiensten vor, unter dem Vorwand des Anschlags in Paris nun das Verfassungsgericht unter Druck zu setzen, das demnächst über das jüngst verabschiedete Gesetz betreffend die Cyber-Sicherheit befinden soll.