Demonstrationsrecht: PSD ficht Regierungsbeschlüsse an

Lockerungen nicht bloß „für Festivals und Feiern“

Bukarest (ADZ) – Die PSD geht gerichtlich gegen die von der Koalitionsregierung beibehaltenen Einschränkungen des Demonstrations- sowie Versammlungsrechts vor: Die Oppositionspartei beantragte am Dienstag beim hauptstädtischen Berufungsgericht die Annullierung der vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie verabschiedeten Regierungsbeschlüsse 730/2021 und 795/2021, durch die die Zahl der Teilnehmer an Protestmeetings oder Demonstrationen jeglicher Art im Freien auf 100 bzw. 500 eingeschränkt worden war.

In ihrem Antrag verwiesen die Sozialdemokraten darauf, dass die Exekutive bereits zahlreiche Lockerungen aller Art – für Open-Air-Konzerte, -Kulturevents und -Festivals mit bis zu 75.000 Teilnehmern, private Feiern usw. – beschlossen habe, sodass die nach wie vor eingeschränkte Teilnehmerzahl bei Protestaktionen und Demonstrationen, nämlich von höchstens 500 Personen, „völlig unverhältnismäßig“ sei. Man befürchte daher, dass die Regierung unter dem Deckmantel ihrer Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie de facto auch „jene einschränken“ wolle, die gegebenenfalls ihre „politischen Leistungen anzweifeln“ könnten, so die PSD.