Ehemalige Geheimdienstler dürfen Gerichte leiten

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Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht  hat am Dienstag entschieden, dass ehemalige Mitarbeiter der rumänischen Nachrichtendienste künftig Leitungspositionen an Gerichten und Staatsanwaltschaften auf allen Ebenen übernehmen dürfen. Dazu gehören frühere Beschäftigte des Inlandsgeheimdienstes SRI oder des Auslandsdienstes SIE. Ausgenommen bleiben dennoch ehemalige Angehörige des kommunistischen Geheimdienstes Securitate – für sie gilt das Verbot weiterhin.

Die Entscheidung beruht auf der Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, die es ehemaligen Geheimdienstoffizieren bislang untersagten, solche Führungspositionen im Justizwesen zu übernehmen. Diese Vorschriften stuften die Verfassungsrichter nun einstimmig als teilweise verfassungswidrig ein.

Bestimmungen des Richter- und Staatsanwaltsgesetzes, die sich auf „frühere“ Mitarbeiter der Geheimdienste bezieht, hielten die Richter nur für verfassungsgemäß, insofern sie auf Nachrichtendienste vor 1990 angewendet werden.