Eklat um gesetzliches Rentenalter für Richter

Bukarest (ADZ) – Die Regierungskoalition will im Eilverfahren ein Gesetz verabschieden, um das Rentenalter für Richter und Staatsanwälte auf 65 Jahre anzuheben und die Berechnungsmethode ihrer Altersvergütungen zu ändern. Das soll verhindern, dass Rumänien Fördergelder in Höhe von rund 230 Millionen Euro aus dem Wiederaufbau- und Resilienzplan PNRR verliert. Laut UDMR-Chef Kelemen Hunor soll die neue Regelung für alle gelten, die künftig in den Justizdienst eintreten, während das Rentenalter für derzeit aktive Richter und Staatsanwälte nur schrittweise auf 65 Jahre angehoben werde, da diese unter anderen Voraussetzungen ihren Dienst angetreten seien. Die Renten würden künftig zudem auf 65 Prozent des Durchschnittseinkommens der letzten 48 Monate berechnet, nicht mehr wie bisher auf 85 Prozent, betonte er bei RFI. Aus seiner Sicht sei das Vorhaben verfassungskonform. Für Widerstand aus der Justiz habe er wenig Verständnis: Wenn Lehrer, Ärzte und Neurochirurgen bis zum Alter von 65 Jahren arbeiten könnten, sei das auch Richtern und Staatsanwälten zumutbar, sagte er. Auch der Präsidentschaftskandidat der Koalition, Crin Antonescu, sprach sich für eine Vereinheitlichung des Rentenalters in der Justiz aus. Dafür spreche schon der Grundsatz der Gleichheit unter den Bürgern.

Der Justizrat CSM klagte, nicht konsultiert worden zu sein. Jegliche Wiederaufnahme der öffentlichen Diskussion über Dienstrenten erzeuge das Risiko der Unsicherheit für Richter und Staatsanwälte, was die „Justizbehörden blockieren“ würde, warnt der CSM.