Bukarest (ADZ) - Eine Instanz des Obersten Gerichts (OG) hat am Donnerstag die von Ex-Entwicklungsministerin Elena Udrea (PDL/PMP) eingelegten außerordentlichen Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch abgelehnt und das rechtskräftige Urteil aufrechterhalten – die frühere hocheinflussreiche Politikerin muss somit für sechs Jahre hinter Gitter sowie knapp 3 Millionen Euro an Entschädigungen und Gerichtskosten zahlen.
Der Haftantritt der 48-Jährigen verzögerte sich indes: Die bei ihrem Wohnsitz eingetroffenen Polizisten mussten am Donnerstag unverrichteter Dinge abziehen, da die Verurteilte unauffindbar war. Nach Angaben der Grenzpolizei setzte sich Udrea, wie schon 2018, kurz vor Urteilsspruch ins Ausland ab bzw. verließ das Land per Pkw über den Grenzkontrollpunkt Giurgiu. Die Polizei schrieb die Flüchtige prompt zur internationalen Fahndung aus; sie wurde wenige Stunden später in Bulgarien, unweit der Grenze zu Griechenland, geschnappt.
2018 hatte sich Udrea in gleicher Weise abgesetzt – damals nach Costa Rica, um schließlich 2019 nach einem zu ihren Gunsten ausgefallenen Urteil des Verfassungsgerichts zurückzukehren.