Bukarest (ADZ) – Als rechtswidrig hat das Verfassungsgericht die Einsetzung der Verwaltungsgremien bei den öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Anstalten bezeichnet. Das Gericht gab einer Klage der rechtspopulistischen Oppositionspartei AUR statt, nach deren Ansicht der gesetzliche Schlüssel zur Verteilung der Posten in den Verwaltungsräten nach Vertretungsanteil der Parlamentsfraktionen missachtet wurde und die AUR so zu kurz gekommen war. Das Parlament muss das Verfahren nun wiederholen.





