Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat Dienstag das abgeänderte Lustrationsgesetz angenommen, und zwar mit 167 Stimmen dafür und vier Stimmenthaltungen.
Dem Gesetz zufolge können Personen, die in der Zeitspanne 6. März 1945 – 22. Dezember 1989 zu den Machtstrukturen und zum Repressionsapparat des Regimes gehört haben, fünf Jahre lang nach Inkrafttreten des Gesetzes in keine öffentlichen Ämter ernannt werden. Sie können sich jedoch zu den Wahlen stellen und Staatspräsident, Parlamentarier, Europarlamentarier, Bürgermeister oder Lokalrat werden. Diese letzte Bestimmung wurde ins Gesetz aufgenommen, nachdem das Verfassungsgericht am 7. Juni 2010 einen Artikel, der dies verbot, für verfassungswidrig erklärt hatte.
Im letzten Moment wurde im Plenum ein Artikel aus dem Gesetz entfernt, der die leitenden Funktionäre des kommunistischen Jugendverbands VKJ betraf. In diese Kategorie wäre der jetzige Premier Mihai Răzvan Ungureanu gefallen, der als Schüler stellvertretendes Mitglied im ZK des VKJ war. Der UDMR brachte hingegen einen Artikel durch, der ehemalige kommunistische Staatsanwälte als lustrationspflichtig einstuft. Europaparlamentarierin Monica Macovei könnte demzufolge in kein Regierungsamt ernannt werden. Ein Artikel, dass die Chefs der diplomatischen Missionen und Konsulate auch in die Kategorie der Lustrationspflichtigen fallen, der Teodor Meleşcanu Schwierigkeiten hätte bereiten können, wurde vor der Endabstimmung entfernt.