Gefängnisse in Rumänien hoffnungslos überbelegt

Der Staat musste an 29 Häftlinge Entschädigungen zahlen

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im vorigen Jahr den Klagen von 29 Häftlingen aus Rumänien stattgegeben und den rumänischen Staat dazu verurteilt, Schadenersatz von 196.400 Euro zu bezahlen.

Der letzte Fall ist der des ehemaligen Bürgermeisters von Klausenburg/Cluj Napoca, Sorin Apostu, der 2011 im Polizeiarrest der Stadt einsitzen musste und nachher in der Haftanstalt Gherla, in beiden Fällen unter den übelsten Bedingungen. Der EGMR hat seiner Klage stattgegeben, eine Entschädigung konnte jedoch nicht verfügt werden, da die Klage zu spät eingereicht wurde.

Die Nationalverwaltung der Haftanstalten (ANP) räumt ein, dass die Überbelegung der Gefängnisse das Hauptproblem darstellt, dem sie gegenübersteht. Laut europäischer Gesetzgebung hat jeder Häftling das Recht auf vier Quadratmeter, und an diese Bestimmung könne man sich bei Weitem nicht halten. So würden in rumänischen Gefängnissen gegenwärtig genau 11.170 Plätze fehlen.Dazu erklärte der Direktor von ANP, Cătălin Bejan, dass zumindest eine neue Haftanstalt dringend gebaut werden müsste, er habe auch schon einen Standort dafür. Allerdings sei das teuer, in Madrid habe zuletzt der Bau eines Gefängnisses 110 Millionen Euro gekostet.
In der Abgeordnetenkammer will der Ausschuss für Übergriffe nächste Woche die Zustände in den Gefängnissen und Polizeiarresten besprechen.