Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Montag das Gesetz betreffend die elektronische Patientenakte (EPA) für verfassungswidrig befunden.
Die Verfassungshüter ließen damit eine Klage des Ombudsmanns für Bürgerrechte, Victor Ciorbea, zu, der beanstandet hatte, dass das Gesetz keinerlei Schutz vor Missbrauch der persönlichen sowie Patientendaten biete, da es das Problem des Datenschutzes erst gar nicht in Angriff nehme, sondern es völlig der „Sekundärgesetzgebung“ bzw. Regierungsverordnungen überlasse.
Auch gehe aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor, welche Daten überhaupt in der EPA erfasst werden sollen, so das VG.