Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag bekannt gegeben, dass das Gesetz, welches die Besteuerung von Sonderrenten mit bis zu 85 Prozent (für die Summen, die 7000 Lei übersteigen) vorsieht, verfassungswidrig ist. Entsprechend einer Mitteilung des VG wurde damit den Verfassungsbeschwerden des Obersten Gerichtshofs (OG) und der Ombudsfrau stattgegeben. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen, die Begründung soll in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz wurde im Juni dieses Jahres von der Abgeordnetenkammer angenommen, es geht nun zurück ans Parlament.