Gesetz zur Ambrosia-Säuberung ausgefertigt

Ambrosia. Foto: Pixabay

Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Dienstag ein Gesetz ausgefertigt, welche Grundstückseigentümer verpflichtet, effiziente Maßnahmen gegen Ambrosia-Befall bis spätestens zum 30. Juni jedes Jahres oder binnen 15 Tagen ab Erhalten einer Mahnung seitens der Behörden einzuleiten. Im gegensätzlichen Fall haben die Behörden das Recht, „falls entsprechende Mittel zur Verfügung stehen“, auf Kosten des Grundstückeigentümers (inkl. etwaige Gerichtskosten) die nötigen Maßnahmen durchzuführen.