Bukarest (ADZ) – Die Krankenkasse (CNAS) plant neue Regeln für die Teilnahme privater Anbieter an staatlich finanzierten Gesundheitsprogrammen. Künftig soll deren Zugang davon abhängen, ob das öffentliche Gesundheitssystem die Nachfrage der Patienten decken kann. Nach dem Vorschlag sollen die Behörden zunächst ermitteln, wie viele Patienten eine Behandlung benötigen und wie viele tatsächlich von öffentlichen Einrichtungen versorgt werden können. Nur wenn dabei ein Versorgungsdefizit festgestellt wird, soll die Krankenkasse Verträge mit privaten Anbietern abschließen dürfen. Können öffentliche Krankenhäuser alle Patienten behandeln, bleiben die Programme dem staatlichen Sektor vorbehalten. Bislang stützten sich solche Entscheidungen auf allgemeinere Bewertungen, doch künftig soll ein Berechnungsmodell den tatsächlichen Bedarf und die vorhandenen Kapazitäten in jedem Kreis erfassen. Betroffen sind wichtige Programme etwa für Krebsbehandlungen, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.





