Bukarest (ADZ) – Der Senat hat am Mittwoch als entscheidende Kammer das umstrittene ANI-Gesetz verabschiedet. Nur die USR votierte geschlossen gegen die Vorlage. Die neue Fassung sieht ein öffentlich zugängliches Dokument zu den finanziellen Interessen der Amtsträger vor. Gleichzeitig entfällt die Pflicht für Ehepartner und Lebensgefährten, eigene Vermögens- und Interessenerklärungen einzureichen, da das Parlament das Integritätsgesetz an eine Entscheidung des Verfassungsgerichts anpassen musste. Die Richter hatten einen AUR-Antrag für verfassungswidrig erklärt, wonach auch die Partner von Amtsträgern ihre Vermögens- und Interessenerklärungen offenlegen sollten. Die sogenannte „Fritz-Klausel“ zur rückwirkenden Amtsenthebung bei Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten erklärten sie hingegen für verfassungskonform.
Die PNL stimmte als Koalitionspartner der USR trotz Vorbehalten für das Gesetz. Interims-Premier Ilie Bolojan hatte erklärt, die Vorlage müsse verabschiedet werden, damit Rumänien die für die Auszahlung von 770 Millionen Euro erforderliche PNRR-Vorgabe erfüllt. Zugleich bezeichnete er die Fritz-Vorschrift als „anormal“. PNL-Vize Ciprian Ciucu befürchtet, die Kosten könnten höher sein als die 770 Millionen Euro. Kurz- und mittelfristig erscheine die Entscheidung richtig, doch langfristig könne sie sich als Fehler für die Demokratie erweisen – den man möglicherweise bereuen werde, sagte er. Die Europäische Volkspartei (EVP) und die liberale Renew-Fraktion im EU-Parlament fordern, dass die Auszahlung gesperrt wird, sollte das Gesetz in der jetzigen Form in Kraft treten.
Auch innerhalb der AUR gab es Kritik. Senatsfraktionschef Petrișor Peiu hatte zunächst angekündigt, zurückzutreten, falls die Partei dem Gesetz zustimmt. Inzwi-schen hat er diese Ankündigung zurückgenommen.





